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Thema : Abfallwirtschaft

Siedlungsabfälle

Letzte Aktualisierung: 21.04.2022

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und Abfälle anderer Herkunft, die den Haushaltsabfällen nach Art und Menge ähnlich sind und die daher wie Haushaltsabfälle entsorgt werden können.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung zuständig. Für die Siedlungsabfälle haben sie gut ausgeführte Systeme zur getrennten Erfassung verwertbarer Abfälle etabliert. Ergänzt werden diese durch die Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle, für Elektro- und Elektronikaltgeräte und für Batterien. Von den öffentlich entsorgten Siedlungsabfällen werden inzwischen deutlich mehr als 50 Prozent einer stofflichen Verwertung zugeführt (vgl. Siedlungsabfallbilanz).
Ein ganz erheblicher Anteil der Siedlungsabfälle wird in den Abfallverbrennungsanlagen in Kiel, Neustadt, Stapelfeld und Tornesch-Ahrenlohe, in speziell dafür genehmigten Kraftwerken in Neumünster, Glückstadt und Flensburg oder in dem Zementwerk in Lägerdorf energetisch verwertet. Deponiert werden seit 2005 nur noch emissionsarme vorbehandelte Siedlungsabfälle oder mineralische Abfälle.

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Bioabfälle

Studie zur "Bewertung der vorhandenen Bioabfallbehandlungsstandorte in Schleswig-Holstein im Hinblick auf eine Ergänzung um Vergärungstufen" (2/2010)

Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (2012)  (PDF, 585KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationsveranstaltung zum Vollzug der Bioabfallverordnung (Juli 2014)  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zusammenfassung

In der Studie werden die bestehenden Kompostierungsanlagen in Schleswig-Holstein im Hinblick auf eine Ergänzung um Vergärungsstufen bewertet.
Anlass für die Erarbeitung der Studie ist die Diskussion über die Nutzung von Bioabfällen im Rahmen der Klimaschutzstrategie, denn Bioabfälle besitzen ein erhebliches Biogaspotential. Wie dieses Potential mit Blick auf die bestehende Anlagenstruktur in Schleswig-Holstein genutzt werden kann und welche ökologischen und ökonomischen Aspekte hierbei zu betrachten sind, ist Thema der Studie.
Zur Bearbeitung der Studie sind anlagenspezifische Daten und Informationen der bestehenden Kompostierungsanlagen ausgewertet und vorliegende konzeptionelle Ansätze und Planungen berücksichtigt worden, die maßgeblich zum Gelingen des Projektes beigetragen haben.
In der Studie werden Aspekte wie die

  • Beschreibung und Bewertung der verfügbaren Bioabfälle,
  • Beschreibung und Bewertung der bisherigen Verfahrenstechniken, Best-Practice-Beispiele für die Integration von Vergärung und Kompostierung,
  • Prüfung der Möglichkeiten einer effizienten Energieverwertung einschließlich Aufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz,
  • Bewertung der ökologischen und ökonomischen Aspekte und
  • Zusammenfassende Bewertung des Anlagenbestandes

analysiert und bewertet.


Die Studie kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

Das derzeit bestehende Bioabfallaufkommen in Schleswig-Holstein kann durch Intensivierung der getrennten Erfassung mittelfristig von 205.000 Mg auf 240.000 Mg/a gesteigert werden. Zusätzlich können zwischen 50.000 und 60.000 Mg/a Bioabfall aus der Hansestadt Hamburg verwertet werden. Dieses Aufkommen überschreitet die derzeit installierte Anlagenkapazität. Ein nennenswerter Anteil von Bioabfall wird zzt. außerhalb des Landes Schleswig-Holstein verwertet.

  • Aus rd. 290.000 Mg/a Bioabfall könnte eine elektrische Leistung von ca. 6,7 MW und eine Wärmeleistung von ca. 7,1 MW erbracht werden. Bezogen auf den Durchschnittsverbrauch eines Einwohners von ca. 1.100 kWh/a könnten rd. 49.000 Einwohner in Schleswig-Holstein vollständig mit Strom aus Biogas versorgt werden.
  • Die bislang vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass bei Integration einer Vergärungsanlage die Behandlung nicht einseitig auf einen möglichst hohen Gasertrag auszurichten ist, sondern die Randbedingungen zur Erzeugung hochwertiger (Fertig-) Komposte zu beachten sind.
  • In technischer Hinsicht könnten neben den beiden bereits bestehen Standorten mit Vergärungsstufen an allen sechs untersuchten Kompostwerksstandorten Vergärungsstufen etabliert werden. Welches Verfahren (Nassvergärung oder Trockenfermentation) in Frage kommt muss in Abhängigkeit der jeweiligen der Bioabfallzusammensetzung und der konkreten Standortsituation entschieden werden. In der Studie werden hierzu Hinweise und Beispiele für Best-Practice-Lösungen gegeben.
  • Für die Etablierung von Vergärungsstufen sind unter Wirtschaftlichkeits-aspekten bestimmte Anlagendurchsätze (über 15.000 Mg) erforderlich. Ebenso muss die langfristige Verfügbarkeit der Bioabfälle gegeben sein.
  • Für alle betrachteten Standorte werden die bestehenden Energieverwertungsmöglichkeiten aufgezeigt und Empfehlungen hierzu abgegeben. Danach können an allen Standorten sowohl Wärme verwertet als auch Möglichkeiten genutzt werden, das Biogas aufzubereiten und ins Erdgasnetz einzuspeisen.
  • Bei der Einschätzung der Wirtschaftlichkeit wird festgestellt, dass die aus der Energieverwertung stammenden Erlöse nach EEG den Kostenaufwand aus der Investition für die Vergärungsstufe nicht decken. Gründe hierfür sind der hohe Umweltstandard eingehauster Anlagen und die niedrigere Vergütung (kein NaWaRo-Bonus) für Anlagen zur Vergärung von Bioabfall.
  • Die Integration einer Vergärungsstufe könnte unter Berücksichtigung verschiedener Annahmen und Unwägbarkeiten zu einem zusätzlichen Preis von 20,00 € pro Mg Bioabfall führen. Unter der Annahme, dass 80 kg je Einwohner und Jahr gesammelt werden, würde sich ein Mehraufwand von 1,60 € je Einwohner und Jahr errechnen. Diese Mehrkosten könnten durch Mengensteigerungen aufgefangen werden.
  • Der Klimaentlastungseffekt durch die Vergärungsstufe wird auf mindestens 70 kg Kohlendioxidäquivalent je Tonne Bioabfall veranschlagt. Die Klimabilanz Schleswig-Holsteins kann bezogen auf 240.000 Mg Bioabfall um rd. 16.800 Mg entlastet werden.

Die Studie belegt, dass mit der Etablierung der Vergärungstechnologie und der kombinierten stofflichen und energetischen Verwertung von Bioabfällen in Schleswig-Holstein ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. An allen betrachteten Standorten kann die Frage, ob eine Erweiterung um eine Vergärungsstufe unter technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten …

Bioabfälle

Elektroaltgeräte

Gutachten zur "Untersuchung von Sammel-/Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in SH zur Erfassung von Elektroaltgeräten" (12/2016)

Ziel dieser Untersuchung ist neben einer Bestandsaufnahme der Rücknahmesituation von Elektroaltgeräten in Schleswig-Holstein die Darstellung, wie die genannten Anforderungen durch die verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger umgesetzt werden. Dabei geht es um die Qualität der Sammlung. Vor dem Hintergrund der Gefahren hinsichtlich der Selbstentzündungen von Elektroaltgeräten durch beschädigte Gerätebatterien gewinnt die Sammellogistik zunehmend an Bedeutung. Die Anforderungen an eine möglichst zerstörungsfreie Sammlung und Erfassung sowie Forderungen des Gefahrgutrechts sind zu beachten.

In den Gutachten sind die Sammel-/Übergabestellen in Schleswig-Holstein vollständig erfasst. Insgesamt ergeben sich dabei 72 stationäre Rückgabemöglichkeiten auf Wertstoffhöfen und Schadstoffannahmestellen. Die Erfassungssituation innerhalb eines örE bietet für den Bürger allgemein ein sehr breites Spektrum von Rücknahmeangeboten in Kombination von festen Sammelstellen, Holsystemen wie Sperrmüllsammlung oder Serviceleistungen bei Großgeräten sowie den Einsatz von Schadstoffmobilen.

Ein wesentliches Ergebnis des Gutachtens ist, dass die untersuchten 25 Sammelstellen überwiegend positiv bewertet wurden. Dabei wurden die Ausstattung bzw. die Rahmenbedingungen für die Sammlung regelmäßig als positiv vom Gutachter bewertet. Bei der Eignung der Annahme und Beladung der Container mit den Elektroaltgeräten sind vielerorts allerdings Mängel festzustellen. Der Umgang mit sensiblen Elektroaltgeräten (Gefahrstoffe, Li-Batterien, Asbest etc.) erfolgt häufig nicht gefahrenadäquat und somit in vielen Fällen nicht regelkonform. So werden Gefahrstoffe häufig nicht als mögliche Gerätebestandteile erkannt und damit diese Elektroaltgeräte nicht entsprechend behandelt.

Grünabfälle

Für Grünabfälle (z.B. Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt, Pflanzenabfälle) werden mit der aktuellen Bioabfallverordnung (BioAbfV) höhere Anforderungen an die Verwertung gestellt.

Betroffen hiervon sind Behandlungs- und Untersuchungspflichten sowie Dokumentations- und Nachweispflichten. In dem Merkblatt über die Verwertung von Grünabfällen über Sammelstellen nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung  (PDF, 35KB, Datei ist nicht barrierefrei) werden die wesentlichen Regelungsinhalte beschrieben, die beim Betrieb von Grünabfallsammelstellen zu beachten sind.

Studie zur "Grünabfall- und Schnittholzverwertung in Schleswig-Holstein unter Klimaschutzaspekten" (05/2011)

In der Studie werden die verschiedenen Fraktionen des Grünabfall- und Schnittholzaufkommens exemplarisch in den drei Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Segeberg analysiert und soweit möglich auf Landesebene hochgerechnet. Es werden die bestehenden Entsorgungsstrukturen und die erfassbaren Mengenpotenziale ermittelt und die Grünabfallverwertung im Hinblick auf Treibhausgasminderungspotenziale bewertet. Grünabfälle umfassen herkunftsspezifisch ein weites Spektrum unterschiedlicher Materialien. In dieser Studie werden

  • Grünabfälle aus getrennter Sammlung
  • Grünabfälle aus der Straßenunterhaltung
  • Gehölzschnitt
  • Mahd aus Naturschutzflächen
  • Knick- und Baumpflege
  • Friedhofsabfälle und
  • Reet

im Hinblick auf die v.g. Aspekte bewertet.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in Schleswig-Holstein die insgesamt verwer-teten Grünabfallmengen bei 59 Kilogramm Frischmasse Grünabfall pro Einwohner und Jahr und damit über dem ermittelten Durchschnittswert des Bundesgebietes von 54 Kilogramm pro Einwohner und Jahr liegen.

Die größte Menge an Grünabfall (rd. 168.000 Megagramm Frischmasse) stammt aus der landesweit etablierten getrennten Grünabfallsammlung, bei der die Grünabfälle in immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen erfasst und anschließend verwertet werden. Daneben gibt es jedoch weitere Grünabfallpotenziale, die noch nicht erschlossen sind oder bislang nur unzureichend genutzt werden. So stellt geeigneter Grasschnitt von Straßenrändern ein großes Potenzial dar, das landesweit rd. 123.000 Megagramm Frischmasse pro Jahr (Mg FM/a) beträgt. Bei der Verwertung des Knickholzes und bei der Knickbewirtschaftung werden ebenfalls erhebliche Optimierungsmöglichkeiten gesehen.

Grünabfälle können in Abhängigkeit ihrer Eigenschaften stofflich und energetisch verwertet werden. Die größten Kohlendioxid-Einsparpotenziale können laut Studie mit der kombinierten stofflichen und energetischen Verwertung und der Erschließung der bislang noch nicht genutzten Grünabfallpotenziale erreicht werden.

Weitere Informationen:

Grünabfall- und Schnittholzverwertung in Schleswig-Holstein unter Klimaschutzaspekten  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Klärschlämme

Klärschlamm ist wegen seiner Nährstoffeigenschaften ein nachgefragter Dünger. Gleichzeitig wird die damit einhergehende Schadstoffproblematik diskutiert.

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Studie zur Ermittlung von Phosphorrückgewinnungspotenzialen in Schleswig-Holstein

Zusammenfassung

Phosphor ist ein essentieller Rohstoff für das Pflanzenwachstum, der weder ersetzbar noch erneuerbar ist.

Verschiedene Quellen prognostizieren, dass die vorhandenen Phosphorlagerstätten innerhalb der nächsten 300 Jahre zur Neige gehen.

Da die Weltbevölkerung wächst und damit der Verbrauch steigt, erwarten jedoch Experten, dass die natürlich verfügbaren Phosphorreserven bereits früher ausgehen. Seit 2009 steigen die Preise am Weltmarkt für Phosphor kontinuierlich an.
Der größte Anteil des gewonnenen Phosphors wird zu Dünger weiterverarbeitet.

Auf Grund der längerfristig zu erwartenden Verknappung des Rohstoffs sollte Phosphor verstärkt aus Abfällen und anderen Reststoffen zurückgewonnen werden. Auf diese Weise könnten aus Primärrohstoffen hergestellte mineralische Phosphordünger durch Recyclingprodukte substituiert und somit Mineraldüngerimporte gesenkt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag des Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein eine Untersuchung durchgeführt, welche die Menge der regional unterschiedlichen Phosphorpotenziale erfasst und konzeptionelle Rückgewinnungsszenarien aufzeigt.

Insgesamt ergibt sich für Schleswig-Holstein ein Mengenpotenzial von Phosphor aus den Stoffströmen Wirtschaftsdünger, Klärschlamm, Tiermehl, Bioabfall und Abwasser in Höhe von 42.648 Mg. Der Nährstoffentzug aus der Landwirtschaft beträgt 59.002 Mg. Somit könnten 72 % des landesweiten Nährstoffbedarfs an Phosphor gedeckt werden. Der größte Anteil dieses Potenzials wird jedoch bereits als Düngemittel bzw. Sekundärrohstoffdünger in der Landwirtschaft eingesetzt.

Die Situation würde sich ändern, wenn die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nicht mehr in dem aktuellen Umfang möglich wäre. Um den Phosphor auch dann weiter für die Landwirtschaft nutzen zu können, müsste dieser technisch zurückgewonnen werden. Hierfür existiert eine Vielzahl von Verfahren, die unterschiedliche Ansprüche an die Kläranlagentechnik stellen. Die Verfahren unterscheiden sich dahingehend, ob der Phosphor aus dem Schlammwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen wird. In der Studie werden auf der Basis mehrerer Szenarien mögliche Entwicklungen der Phosphorrückgewinnung für Schleswig-Holstein aufgezeigt.

Studie zur Ermittlung von Phosphorrückgewinnungspotenzialen in Schleswig-Holstein  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ergebnisse zur Bewertung der (organischen) Schadstoffbelastung von kommunalen Klärschlämmen

Zusammenfassung

Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung hat in Schleswig-Holstein nach wie vor einen hohen Stellenwert, da rd. 80% der kommunalen Klärschlämme aus Schleswig-Holstein regelmäßig zur Düngung eingesetzt werden.

Diese Verwertungsform ist in der öffentlichen Diskussion umstritten, da Klärschlamm als Schadstoffsenke der Abwasserreinigung gilt und mit einer Vielzahl von Schadstoffen belastet sein kann. Hierbei wird zunehmend neben der Belastung mit Schwermetallen die Belastung mit organischen Schadstoffen diskutiert, deren ökotoxikologisches Verhalten im Boden zum Teil noch unbekannt ist. Nur für einen Teil der Schadstoffe existieren Grenzwerte, genormte Analysenvorschriften und umfangreiche Kenntnisse zum Verhalten in der Umwelt, während für andere ein deutlicher Kenntnismangel vorliegt und zudem noch keine Grenzwertregelungen existieren.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussion sowie im Hinblick auf die anstehende Novelle der Klärschlammverordnung wurde die Belastung der schleswig-holsteinischen Klärschlämme mit organischen Schadstoffen genauer ermittelt, um eine bessere Grundlage zur Bewertung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zu erhalten. Dazu wurde im Rahmen einer Studie die Belastungssituation kommunaler Klärschlämme aus 81 repräsentativ ausgewählten Kläranlagen bezüglich Schwermetalle, organischer Schadstoffe und Arzneimittel bewertet. Insgesamt wurden rd. 220 verschiedene Schadstoffe untersucht. Die festgestellten Schadstoffbelastungen wurden für die untersuchten Kläranlagentypen (AWT=Abwasserteichanlagen und KKA=konventionelle Kläranlagen) mit-tels statistischer Methoden auf mögliche Zusammenhänge zwischen Kläranlagenmerk-malen, Einzugsgebiet und Untersuchungsergebnissen ausgewertet.

Generell lassen die Untersuchungsergebnisse darauf schließen, dass die schleswig-holsteinischen Klärschlämme - bis auf wenige Ausnahmen - sehr gering belastet sind. Eine Besonderheit sind regional erhöhte Kupfergehalte im Klärschlamm, die auf Einträge aus Hausinstallationen durch korrosives Trinkwasser zurückzuführen sind. Eine Vielzahl der untersuchten organischen Schadstoffe wurde überhaupt nicht oder nur bei ei-nigen …

Gewerbliche Siedlungsabfälle

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle, die denen aus privaten Haushalten ähnlich sind, die aber aus gewerblichen Unternehmen, Industriebetrieben, dem Handel von Freiberuflern, von öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und vergleichbaren öffentlichen sowie privaten Institutionen stammen.

Die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung dienen der hochwertigen Verwertung dieser Abfälle. Dafür sind insbesondere die Abfallfraktionen Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu erfassen und der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.

Nur in Ausnahmefällen kann auf eine getrennte Sammlung verzichtet werden, wenn sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Nicht getrennt gesammelte Abfälle sind einer Vorbehandlung zuzuführen, die wiederum dazu dient, hohe Anteile aus den Mischabfällen für ein Recycling zurückzugewinnen.

Nur wenn auch dies im Einzelfall technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, dürfen gewerbliche Siedlungsabfälle energetisch verwertet werden.

Für gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, haben die Erzeuger und Besitzer einen Restabfallbehälter angemessener Größe nach den näheren Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu nutzen.

Erzeuger und Besitzer von Abfällen haben die Getrenntsammlung und insbesondere das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Die Gewerbeabfallverordnung gilt auch für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle und macht spezielle Vorgaben zu deren getrennter Sammlung sowie zur weiteren Vorbehandlung oder Aufbereitung.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat unter Mitwirkung Schleswig-Holsteins eine Vollzugshilfe (LAGA-Mitteilung 34) erarbeitet und verabschiedet. Schleswig-Holstein hat die LAGA M 34 per Erlass in den Vollzug eingeführt (Amtbl. Schl.-H. 2019 S. 657).

Weitere Informationen

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

LAGA-Mitteilung 34

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