Ein Verfahren vor der Vergabekammer kann zulässigerweise nur beantragt werden, wenn das Auftragsvolumen den so genannten Schwellenwert überschreitet. Für die Vergaben öffentlicher Auftraggeber in Schleswig-Holstein ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zuständig.
Die Vergabekammer darf nur auf Antrag tätig werden. Nach der Zustellung des Nachprüfungsantrages an den Auftraggeber durch die Vergabekammer darf dieser den Zuschlag bis zum Abschluss des Verfahrens nicht erteilen.
Die Vergabekammer entscheidet - im Regelfall nach einer mündlichen Verhandlung - über die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrages und ordnet in ihrem Beschluss die geeigneten Maßnahmen an. Die Verfahren vor der Vergabekammer sind für die Unterliegenden kostenpflichtig.
Gegen Beschlüsse der Vergabekammer Schleswig-Holstein ist das Rechtsmittel der Sofortigen Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts in Schleswig gegeben.
Kontakt
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Erreichbar montags bis freitags von 09:00 – 15:00 Uhr
(Ausnahmen: Gesetzliche Feiertage sowie 24.12. und 31.12. d. J.)
Hinweise:
Eine Prüfung und Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen, die an Tagen der Erreichbarkeit nicht bis 14.30 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Eine Vergabekammer darf nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder - unter bestimmten Voraussetzungen - per E-Mail:
- Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
- Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
- Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.
Weiterführende Links
Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.
Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
Vergabeinformationssystem des Deutschen Städte- und Gemeindebundes