Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende und damit auch ein ganz zentrales Instrument zum Schutz des Klimas.
Zu den Erneuerbaren Energien gehören Windenergie an Land und auf See, Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft.
In Schleswig-Holstein wurde erstmals im Jahr 2016 mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt als im Land verbraucht wurde. Damit hat Schleswig-Holstein im Länder-Ranking beim Anteil der Stromerzeugung am Bruttostromverbrauch einen klaren Spitzenplatz. Die geographische Lage an den Küsten von Nord- und Ostsee und die vergleichsweise niedrige Bevölkerungsdichte bieten hier besonders gute Voraussetzungen für den Einsatz von Windenergieanlagen, aber auch Solarenergie und Biomasse tragen erheblich zur Energieversorgung bei.
Informationen zum Versorgungsbeitrag der Erneuerbaren Energien finden Sie hier.
Schleswig-Holstein als "Energiedrehscheibe" des Nordens
Schleswig-Holstein wird aufgrund seiner geographischen Lage und des weiter fortschreitenden Ausbaus der On- und Offshore-Windenergie immer mehr zur "Energiedrehscheibe" zwischen Deutschland und den skandinavischen Ländern.
Das Land entwickelt sich damit zunehmend zu einem Knotenpunkt der Energiewende. Diese besondere Rolle ist gleichzeitig auch eine Herausforderung, der sich die Landesregierung gerne stellt, denn schließlich profitiert Schleswig-Holstein bereits heute in vielfältiger Weise vom Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie bilden die Grundlage dafür, zukünftig einen ressourcenschonenden und kostengünstigen Beitrag an der Energieversorgung sicherzustellen.
Ein besonderer Aspekt ist dabei, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Einklang mit einem beschleunigten Netzausbau erfolgen muss. Der Ausbau der Stromnetze muss gewährleisten, dass der in Schleswig-Holstein erzeugte Windstrom, der eine sehr kosteneffiziente Form der Erneuerbaren Energien darstellt, in die Verbrauchszentren abtransportiert werden kann.
Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen erhalten Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen für Strom, den sie aufgrund von Netzengpässen nicht einspeisen können, Entschädigungen.
Am 23. April 2026 haben die Energieminister aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Tobias Goldschmidt und Christian Meyer, in Berlin ein gemeinsames Gutachten mit Vorschlägen zu Folgeregelungen für das auslaufende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgestellt. Das EEG hat die Grundlage und den Rahmen für den bisherigen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland gelegt.
Das Gutachten führt aus, dass für ein Gelingen der Energiewende, auch über Ende 2026 hinaus, weiterhin ein Förderbedarf besteht, um die Ausbauziele in dem erforderlichen Zeitrahmen zu erreichen. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach Güte der Standorte und der Art der Erzeugungstechnologie.
Weiterhin werden verschiedene Förderinstrumente untersucht und das zielführendste Instrument, produktionsabhängige Differenzverträge oder Contracts-for-Difference (CfDs) mit jährlichem Referenzrahmen und ohne Marktwertkorridor dargestellt und erläutert.
Das finale Gutachten wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Am 29. März 2025 ist die zweite Novellierung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Dort werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.
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