- Anforderungen der Hochwasserrichtlinie
- Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne (2020)
- Information und Konsultation der Öffentlichkeit
- Hochwasser- und Sturmflut-Information
- Hochwasser- und Sturmflutberichte
- Hochwasserkarten Schleswig-Holstein
- Hochwasserrisikomanagement
- Elementarschäden durch Naturgefahren
Anforderungen der Hochwasserrichtlinie
Am 26.11.2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRL) in Kraft getreten.
Ziel der Hochwasserrichtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Voraussetzung für eine wirksame Hochwasservorsorge und die Begrenzung von Hochwasserschäden ist die nationale und internationale Koordinierung innerhalb der durch die Einzugsgebiete begrenzten Flussgebiete.
Nach Artikel 14 der HWRL werden im zweiten Berichtszyklus 2016-2021
- bis zum 22.12.2018 die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos,
- bis zum 22.12.2019 die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten und
- bis zum 22.12.2021 die Hochwasserrisikomanagementpläne, einschließlich der in Teil B des Anhangs beschriebenen Bestandteile,
und danach alle sechs Jahre überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Bei den Überprüfungen wird den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser Rechnung getragen. Im Rahmen der Fortschreibung der Küstengebiete in den schleswig-holsteinischen FGE´n wurde zur Berücksichtigung des Klimawandels eine Klimakulisse entwickelt:
Klimakulisse Küste in der FGE Schlei/Trave (PDF 14MB, Datei ist nicht barrierefrei),
Klimakulisse Küste in der FGE Eider (PDF 13MB, Datei ist nicht barrierefrei) und
Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne (2020)
Bei der Überprüfung und Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Aufgabe einer SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen.
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Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dieser Richtlinie im ersten Berichtszyklus 2011-2013 waren:
- bis 22.12.2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4) und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Art. 5),
- bis 22.12.2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten (Art. 6),
- bis 22.12.2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (Art. 7, 8),
Die Hochwasserrisikomanagementpläne stehen in unmittelbarer Verbindung zu den Bewirtschaftungsplänen der Wasserrahmenrichtlinie.
Mit der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ist die Umsetzung in nationales Recht erfolgt. In Ergänzung hierzu ist gemäß dem Landeswassergesetz –LWG- (Wasserrechtsmodernisierungsgesetz) des Landes-Schleswig-Holstein, dass am 01.01.2020 in Kraft trat, die HWRL in den Grenzen der in § 86 LWG bestimmten Flussgebietseinheiten umzusetzen. Die zuständige Flussgebietsbehörde und Oberste Wasserbehörde ist nach § 101 LWG das MELUND.
Wasserrechtsmodernisierungsgesetz (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Information und Konsultation der Öffentlichkeit
Hier finden Sie die Präsentationen zu den Informationsveranstaltungen und weitere aktuelle Dokumente zur HWRL:
Dokumentation der Veranstaltung am 24.09.2013 in Neumünster (zip 12MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumentation der Veranstaltung am 23.09.2014 in Rendsburg (zip 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumentation der Veranstaltung am 23.09.2015 in Büdelsdorf (zip 20MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumentation der Veranstaltung am 21.09.2016 in Büdelsdorf (zip 11MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumentation der Veranstaltung am 03.05.2018 in Büdelsdorf
Dokumentation der Veranstaltung am 19.09.2018 in Büdelsdorf (zip 12MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumentation der Veranstaltung am 19.06.2019 in Büdelsdorf (zip 17MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Dokumentation der Veranstaltung am 25.09.2019 in Rendsburg (zip 18MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hochwasser- und Sturmflut-Information
Über die Seite www.schleswig-holstein.de/hsi haben Sie die Möglichkeit sich ein Bild von der aktuellen Lage der Wasserstände in den Gewässern Schleswig-Holsteins und von der Wetterlage allgemein zu machen, um somit die aktuelle Hochwassergefährdung einschätzen zu können.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Hochwasser- und Sturmflutberichte
Zu den Hochwasser- und Sturmflutereignissen der vergangenen Jahre wurden gesonderte Berichte erstellt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Hochwasserkarten Schleswig-Holstein
Zur Umsetzung Art. 6 HWRL wurden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten getrennt für die Küstengebiete (Küstenhochwasser) und das Gewässernetz (Flusshochwasser) für verschiedene Hochwasserszenarien erarbeitet. Im WebGIS-Kartenportal sind diese Ergebnisse unterschieden nach Hochwassertyp und -szenario bereitgestellt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Hochwasserrisikomanagement
Für die Flussgebietseinheiten in SH wurden bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7 HWRL) erarbeitet. Eine zusammenfassende Darstellung zum Hochwasserrisikomanagement finden Sie in der folgenden Broschüre:
Elementarschäden durch Naturgefahren
Überflutete Keller, abgedeckte Dächer, im Schlamm versinkende Möbel, beschädigter Hausrat: Damit Hauseigentümer künftig besser vor den Folgen von Extremwettern geschützt sind, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Verbraucherschutzministerium die Initiative „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!“ gestartet. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, den Industrie- und Handelskammern (IHK) Flensburg und Kiel, dem Bauernverband Schleswig-Holstein, Haus und Grund Schleswig-Holstein sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen die beiden Ministerien im Rahmen dieser Kampagne die Schleswig-Holsteiner über die Risiken für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmen durch Naturgefahren aufklären und zur Vorsorge raten.
Elementarschäden durch Naturgefahren