Auch Lehrkräfte erhalten als Beamt:innen und Beamte Versorgungsbezüge.
© Michael Staudt
Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeit
Im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 5) ist geregelt, dass Beamtenversorgung Teil des Alimentationsgrundsatzes ist. Dieser Grundsatz verpflichtet den Dienstherrn, den Unterhalt der Beamt:innen und Beamten lebenslang zu gewährleisten. Dazu zählt auch die Zeit nach dem Eintritt in den Ruhestand. Die Alimentation wird durch eine Vollversorgung sichergestellt.
Die Rechtsgrundlage für Schleswig-Holstein bildet das Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung.
Für Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes setzt sich die Altersversorgung aus der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente zusammen, was der Vollversorgung für Beamt:innen und Beamte entspricht. Die Betriebsrente für Tarifkräfte ist durch die Zusatzversorgung abgedeckt.
Arten der Versorgung
Versorgungsrechner
Schleswig-Holstein gewährt folgende Arten der Beamten-Versorgung:
- Ruhegehalt
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- Zuschläge (insbes. Kindererziehungszuschläge)
Altersgeld ab 2021
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 führt Schleswig-Holstein das Altersgeld ein. Werden Beamt:innen auf eigenen Antrag entlassen, haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Alterssicherung aus dem Beamtenverhältnis mitzunehmen.
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