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Versorgungsfonds

© R. Seeberg / grafikfoto.de

Der Versorgungsfonds ist ein Sondervermögen des Landes, das zukünftige Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte stabilisieren soll.

In Schleswig-Holstein leben derzeit rund 36 800 Menschen, die Beamtenversorgung erhalten und als sogenannte Versorgungsempfänger:innen gelten. Wenn in den kommenden Jahren die geburtenstarken „Baby-Boomer“- Jahrgänge nach und nach in Pension gehen, steigt ihre Anzahl im Jahr 2027 auf etwa 41 000. Die Versorgungsausgaben des Landes erreichen laut Finanzplanung dann etwa 1,5 Milliarden Euro.

Um dieser finanziellen Herausforderung zu begegnen, legt Schleswig-Holstein seit 1. Januar 2018 auf Basis eines entsprechenden Gesetzes Geld in einem Versorgungsfonds an. Der Fonds ist ein Instrument der nachhaltigen Finanzpolitik, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten und den Aspekt der Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen.

In 2020 wurde das Konzept des Versorgungsfonds SH evaluiert. Auf Basis der Erkenntnisse wurden folgende wesentliche Vorgaben neu geregelt:

  • Verlängerung des Planungshorizonts mit Bezug auf die Zuführungen und Entnahmen von 2028 auf 2032.
  • Erweiterung des Anlagespektrums und Erhöhung der Aktienquote von 30% auf 50%.
  • Regelmäßige Evaluierung im Abstand von jeweils fünf Jahren, beginnend ab 2026.
  • Halbjährliche Berichtspflicht gegenüber dem Finanzausschuss.

Organisatorische Informationen zum Versorgungsfonds

Auf den nächsten Seiten finden Sie alle Erläuterungen, wie die Gelder angelegt und verwaltet werden.

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Finanzierung

Jährlich bis zu 80 Millionen Euro Zuführung

Mit der Errichtung zum 1. Januar 2018 wurde die bis Ende 2017 aufgebaute Versorgungsrücklage in Höhe von 641 Millionen Euro in den Versorgungsfonds überführt. Seit 2018 zahlt das Land jährlich konstante Beträge von rund 80 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt in den Fonds ein. Ab 2020 fließen monatlich jeweils 100 Euro für neueingestellte Beamt:innen ein.

Haushalt durch Entnahmen entlasten

Zur Entlastung des Landeshaushaltes besteht die Möglichkeit, dem Versorgungsfonds jährlich Mittel zu entnehmen. Damit wird der Anstieg der Versorgungsausgaben auf maximal 1,5 Prozent begrenzt. Wie die Entnahmen erfolgen, legt das Finanzministerium im Rahmen der Finanzplanung und abhängig von der Anzahl der zukünftigen Versorgungsempfänger:innen fest.

Vermögensbestand geschützt

Voraussetzung für Entnahmen aus dem Versorgungsfonds ist die Einhaltung des gesetzlich verankerten Substanzerhaltungsgebotes. Das heißt, dass der Vermögensbestand unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bis zum Jahr 2032 nicht unter den am 1. Januar 2018 festgestellten Bestand sinken darf.

Anlagestrategie

Die Mittel des Versorgungsfonds werden nach einer passiven Anlagestrategie auf Basis der Allgemeinen Anlagerichtlinien angelegt. Diese Strategie orientiert sich an den Anlagegrundsätzen:

  • Sicherheit,
  • Rendite,
  • Liquidität
  • Nachhaltigkeit.

Vorgaben für die Strategie sind das Substanzerhaltungsgebot sowie Wirtschaftlichkeit.

Anlagespektrum des Versorgungsfonds:

  • Anleihen von Staaten, regionalen Gebietskörperschaften und supranationalen Institutionen
  • Pfandbriefe bzw. Covered Bonds
  • Aktien bis zu einem maximalen Anteil von 50 %. Die Wertentwicklung des Versorgungsfonds, die Einhaltung des Substanzerhaltungsgebotes sowie die Darstellung potentiellen Risiken der Vermögensanlage werden mit Hilfe eigens entwickelter Verfahren überwacht und gesteuert.

Verwaltung

Zentraler Dienstleister der Vermögensverwaltung des Versorgungsfonds ist die Deutsche Bundesbank. Sie nimmt die entsprechenden Aufgaben in der Rolle als Fiskalagent für das Land kostenfrei auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung wahr.

Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums bilden den Anlageausschuss. Dieser entscheidet über die Anlagestrategie auf Basis der Allgemeinen Anlagerichtlinien.

Als weiteres Gremium ist ein Beirat eingebunden, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes sowie Spitzenorganisationen der Gewerkschaften besteht.

 

Nachhaltig investiertes Geld

Alle Aktien und Anleihen im Fonds sind nach strengen Nachhaltigkeitskriterien angelegt. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz nimmt das Land Schleswig-Holstein bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Der Nachhaltigkeitsansatz des Versorgungsfonds besteht aus zwei Stufen.

  • Im ersten Schritt werden Ausschlusskriterien angewendet. Z. B. werden Staaten ausgeschlossen, die die Todesstrafe praktizieren oder die aktuellen Klimaschutzprotokolle nicht ratifiziert haben. Bei Unternehmen werden u.a. diejenigen ausgeschlossen, die in Geschäftsfeldern wie fossile Brennstoffe oder Atomenergie tätig sind.
  • Im zweiten Schritt wird ein sogenannter „Best-In-Class-Ansatz“ angewendet. So werden gezielt diejenigen Emittenten bevorzugt ausgewählt oder höher gewichtet, die unter ökologischen, sozialen- oder ethischen Aspekten führend sind.

Nachhaltigkeitskriterien

Mehr zu den Nachhaltigkeitskriterien des Landes finden Sie hier: Nachhaltige Finanzanlagen

Weitere Links

Gesetzestext Versorgungsfonds

Versorgungsbericht 2016

Verwandtes Thema:

Die Beamtenversorgung stellt die Alterssicherung für Beamt:innen dar. Sie ist ein eigenständiges System der sozialen Sicherung.