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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Hans-Joachim Grote informiert das Kabinett über die Ergebnisse des FAG-Gutachtens

Letzte Aktualisierung: 14.05.2019

KIEL. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (14. Mai 2019) das Kabinett über die Ergebnisse des FAG-Gutachtens des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitutes an der Universität zu Köln (FiFo Köln) und die mit der kommunalen Familie vereinbarten weiteren Schritte informiert.

Das gesamte Gutachten können Sie unter folgendem Link einsehen:

www.schleswig-holstein.de/fag

"Die durch Landesregierung und Kommunen gemeinsam ausgewählten Gutachter haben in einem hochkomplexen Verfahren die jeweiligen Finanzbedarfe von Kommunen und Land ermittelt. Eine derart umfangreiche wissenschaftliche Betrachtung ist in ganz Deutschland bislang einmalig", erklärte Grote in Kiel. Dies gelte, obwohl die Gutachter selbst noch Erläuterungsbedarf bei der Frage der Symmetrie sehen würden, die Ergebnisse demnach noch nicht endgültig seien.

Entsprechend anspruchsvoll gestalte sich die nun folgende und derzeit laufende Auswertung des Gutachtens. Neben der Klärung der offenen Fragen werde auch die danach folgende Erarbeitung eines neuen Finanzausgleichsgesetzes in enger Abstimmung mit den Kommunen erfolgen. "Daran arbeiten wir intensiv gemeinsam mit der kommunalen Familie", betonte Grote. Ein ganz wesentlicher Punkt sei dabei die Frage, in welcher Form künftig die Rolle einer Kommune als so genannter "zentraler Ort" im FAG berücksichtigt werden solle.

Die Vorlage des Gutachtens sei nie als das Ende, sondern immer als der eigentliche Beginn der gebotenen bedarfsgerechten Weiterentwicklung des FAG verstanden worden. Für diese bedarfsgerechte Weiterentwicklung bilde das Gutachten eine Basis und interessante Ansätze.

Zu berücksichtigen seien aus Sicht der Landesregierung im weiteren Verfahren insbesondere folgende Punkte:

  • Die Gutachter stellen fest, dass im betrachteten Referenzzeitraum von 2008 bis 2016 sowohl das Land (minus 689 Millionen ) als auch die Kommunen (minus 542 Millionen ) unterfinanziert waren.
  • Die Gutachter attestieren, dass die Kommunen im Vergleich zum Land gemessen an den jeweils zu leistenden Aufgaben in der Vergangenheit zu wenig Mittel erhalten haben.
  • Mit den im Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel waren laut Gutachtern die Kommunen in der Lage, insgesamt 99 Prozent der ermittelten Normalbedarfe zu finanzieren.

Um zu einer wirklich bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zu kommen, müssten im nächsten Schritt die bereits erfolgten und absehbaren Be- und Entlastungen der jeweiligen Ebene berücksichtigt werden, betonte Grote. Dies gelte beispielsweise für zugesagte zusätzliche Mittel des Bundes zur KiTa-Finanzierung, deren Höhe sich derzeit noch nicht eindeutig beziffern ließe.

Allein aus der Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbände vom 11. Januar 2018 würden die Kommunen bis Ende 2022 um zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens etwa 505 Millionen Euro entlastet. Dabei gelten einige Entlastungen auch über das Jahr 2022 hinaus fort.

Auch die auf Bundesebene bereits beschlossene Veränderung der Gewerbesteuerumlage bedeute für die Kommunen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 120 Millionen Euro, die komplett zu Lasten des Landes gingen.

"Dies zeigt, welche Herausforderungen bei der Umsetzung der Vorgaben des Landesverfassungsgerichts und der Gutachterempfehlungen noch vor uns liegen. Gemeinsames Ziel bleibt es, bereits im Herbst dieses Jahres einen ersten Gesetzentwurf zu erstellen", so Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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