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Die Sozialgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der sozialen Sicherheit zuständig.
Schleswig-Holstein hat ein Landessozialgericht mit Sitz in Schleswig und vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig.
Hier finden Sie einen Überblick über die dem Landessozialgericht zugeordneten Gerichte