Katzen
Freilebende Katzen finden oft nicht ausreichend Futter und leiden unter Krankheiten.
© Stefan Polte
Von einer nicht kastrierten Katze und deren Jungen kann es innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen geben. Neben Katzen aus Privathaushalten gibt es Populationen freilebender Katzen in örtlich unterschiedlichem Umfang, die nicht an den Menschen gebunden sind, aber ebenfalls von Katzen aus Privathaushalten abstammen und zur Vermehrung der Katzenpopulationen beitragen. Dies ist problematisch, weil freilebende Katzen oft nicht ausreichend Nahrung finden, häufig krank oder verletzt sind und daher auf die Fürsorge von Menschen angewiesen sind. Zu viele freilebende Katzen können außerdem die Populationen von Wildvögeln und anderen Kleintieren beeinflussen.
Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen 2021
Auch 2021 unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Ab dem 15. Februar 2021 können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, ader auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt.
Die erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck, Datenschutzerklärung) finden Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer.
Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes, die Restkosten von 59 Euro bzw. 115 Euro - je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt - werden über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 15. März 2021 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings früher als geplant ausgeschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.
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