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Thema : Pflege

Leistungsbeträge im Überblick

(Quelle AOK)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2017

Seit 1. Januar 2017 gelten die folgenden Beträge für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den ermittelten Pflegegraden.

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld---316 Euro545 Euro728 Euro901 Euro
Pflegesachleistung ---*689 Euro1.298 Euro1.612 Euro1.995 Euro
Teilstationäre
Pflege

---*689 Euro1.298 Euro1.612 Euro1.995 Euro
Entlastungsbetrag125 Euro125 Euro125 Euro125 Euro125 Euro
Kurzzeitpflege,
jährlich

---*1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro
Verhinderungs-
pflege, jährlich
---1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro
zum Verbrauch
bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 Euro40 Euro40 Euro40 Euro40 Euro
Vollstationäre
Pflegeleistungen
125 Euro770 Euro1.262 Euro1.775 Euro2.005 Euro

*) Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden

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