Breitbandinfrastruktur
© Anna Mester (LLUR)
Die Maßnahme zielt darauf ab, in ländlichen Gebieten den Zugang zum Internet zu beschleunigen. Ziel ist es, die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen. Die Wirtschaftskraft soll dadurch gestärkt werden.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie im Landesprogramm ländlicher Raum in Schleswig-Holstein (LPLR) ab Punkt 8.2.5.3.2.
Begünstigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss (Anteilsfinanzierung) gewährt.
Gegenstand der Förderung
- Wirtschaftlichkeitslückenförderung
- Betreibermodell
- Mitverlegung von Leerrohren
- Planungs- und Beratungsleistungen
© Land SH
Höhe der Förderung nach NGA-Rahmenregelung mit Mitteln des ELER und/oder des Landes
- Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.
- Die Maßnahme "Kleine Infrastruktur" ist begrenzt auf 5 Mio. € der Gesamtinvestitionskosten.
- Näheres entnehmen Sie bitte der Landesförderrichtlinie.
Höhe der Förderung nach NRR (Grundversorgung) mit Mitteln des ELER und/oder der GAK
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 % der Gesamtinvestitionskosten.
- Die Förderung im Rahmen der Maßnahme ist auf 500.000 Euro pro Einzelvorhaben beschränkt.
- Näheres entnehmen Sie bitte der Landesförderrichtlinie.