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Thema : Investitionen für Infrastruktur und Klimaneutralität

LuKIFG: Die Investitionen aus der kommunalen Säule

Letzte Aktualisierung: 30.06.2026

Zentral ist, dass wir diese Investitionen jetzt schnell und zielgerichtet umsetzen. Deshalb mobilisieren wir sie insbesondere für Projekte, die in den kommenden fünf Jahren fertig gestellt werden können.

Ministerin für Finanzen Dr. Silke Schneider

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich am 17. Juni 2025 mit den Kommunalen Landesverbänden (KLV) auf ein umfangreiches Paket zur Finanzierung kommunaler Investitionen verständigt (Umdruck 20/4918) und in diesem Rahmen vereinbart, dass 62,5 Prozent bzw. rund 2,1 Milliarden Euro des schleswig-holsteinischen Anteils am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ den Kommunen im Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgend wurde am 15. Juli 2025 eine weitere Vereinbarung geschlossen (Umdruck 20/5037).

Aufteilung der kommunalen Säule in Kommunalgruppen

Die Kommunen haben einvernehmlich folgende Aufteilung vorgeschlagen: Die Aufteilung der kommunalen Säule erfolgt zunächst nach Kommunalgruppen. Dabei entfallen rund 47,25 Prozent auf kreisangehörige Gemeinden, rund 26,82 Prozent auf Kreise und rund 25,93 Prozent auf kreisfreie Städte. Für die Berechnung der Einzelbudgets gelten für alle Kommunalgruppen die gleichen Kriterien. Die Mittelverteilung innerhalb der jeweiligen Kommunalgruppe erfolgt zu einem Anteil von 90 Prozent nach den Einwohnerzahlen, Basis ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember 2024 nach § 35 Absatz 1 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes ermittelte Einwohnerzahl.

Zur Berücksichtigung der Bedarfe finanzschwacher Kommunen werden innerhalb der jeweiligen Kommunalgruppe jeweils zehn Prozent der Mittel nach Finanzschwäche verteilt. Die Finanzschwäche ergibt sich aus der investierten Finanzkraft der Jahre 2020 bis 2024 auf Basis der Einwohnerzahl nach § 35 Absatz 1 Satz 1 FAG für die Finanzausgleichsjahre 2020 bis 2024, vgl. Vereinbarung der Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden vom 27. Januar 2026 (Umdruck 20/6324).

Alle Informationen zum Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität"

Beantragung von Projektförderung als Festbetragsfinanzierung

Innerhalb des so ermittelten Budgets kann jede Kommunen ihre Mittel im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung beantragen. Eine Förderung ist bis zur Vollfinanzierung möglich. Die Verwendung der Mittel erfolgt in eigener Verantwortung der jeweiligen Kommune. In die Erarbeitung der zugrunde liegenden Förderrichtlinie waren die kommunalen Landesverbände eng eingebunden. Für die technische Umsetzung der kommunalen Säule ist ein vollständig digitales Förderverfahren anvisiert.

Zur Förderrichtlinie

Handreichung zur Förderrichtlinie

Zum Antragsverfahren

Erläuterungen zum Antragsverfahren

Ansprechpersonen zum Thema

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