Sie befinden sich in der Rubrik Cybercrime der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Letzte Aktualisierung: 13.05.2016
Was ist Cybercrime?
Unter „Cybercrime“ versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Das sind:
Straftaten, bei denen Elemente der EDV in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität),
Straftaten, bei denen das Internet zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung einer Tat eingesetzt wird (Internet als Tatmittel),
Fälle der Bedrohung von Informationstechnik. Dies schließt alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität einer IT-Infrastruktur (Hacking, Computersabotage, Datenveränderung etc.) ein.
Die Bearbeitung dieser Straftaten erfolgt, je nach dem Grad des benötigten Spezialwissens, auf unterschiedlichen Dienststellen.
Hier finden Sie Informationen für Bürgerinnen und Bürger(Internetkriminalität und Medienkompetenz) sowie für Unternehmen und Behörden(ZAC)
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