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Thema : Nationale Minderheiten und die Regionalsprache Niederdeutsch

Sprachenpolitik im Kontext der Regional- und Minderheitensprachen

Die Sprachen der nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein und die hier beheimatete Regionalsprache Niederdeutsch sind wesentlicher Teil der kulturellen Vielfalt des Landes. Diese Sprachen werden im engen Dialog mit ihren Sprechergruppen gefördert und stehen im Fokus der Landespolitik.

Letzte Aktualisierung: 27.12.2024

Verschiedene Niederdeutsch-Lehrbücher auf einem Tisch.
Schleswig-Holstein fördert den Erhalt und die Verbreitung der Regional- und Minderheitensprachen – unter anderem durch Unterricht in der Schule.

Traditionell in einem Staat gesprochene Minderheiten- und Regionalsprachen sollen mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. Von den in Deutschland nach der Sprachencharta geschützten sechs Minderheitensprachen sind in Schleswig-Holstein beheimatet: Dänisch, Nordfriesisch und Romanes und ebenso die als eigenständige Sprache ebenfalls geschützte Regionalsprache Niederdeutsch.

Umsetzung der Sprachencharta

Gemäß des Landtagsbeschlusses vom 18. Oktober 2000 war die Landesregierung aufgefordert, jeweils in der Mitte der Legislaturperiode einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Charta) im Lande Schleswig-Holstein vorzulegen (Sprachenchartaberichte). Diese Verpflichtung wurde durch Beschluss vom 24. März 2023 abgelöst. Nunmehr ist die Landesregierung aufgefordert, zu den Monitoringverfahren zu den Berichten der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 15 Abs. 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Sprachencharta) zu berichten.

Handlungsplan Sprachenpolitik

Beginnend in der 18. Legislaturpariode hat die Landesregierung zudem ihre Maßnahmen der Sprachenpolitik im Kontext der Regional- und Minderheittensprachen in ihrem "Handlungsplan Sprachenpolitik" zu bündeln.

In der 20. Legislaturperiode hat das Kabinett am 23. Juli 2024 seinen Handlungsplan Sprachenpolitik unter dem Leitmotiv "Identität und Mehrwert" verabschiedet. Mit dieser Schwerpunktsetzung wurden die Wünsche der Sprechergruppen nach mehr Sichtbarmachung und Wissensvermittlung aufgenommen.

Besondere Bedeutung für die Bildung

Besondere Bedeutung kommt dabei weiter dem Bildungsbereich zu. So setzt das Land die Förderung von Angeboten in Regional- und Minderheitensprachen in Kindertageseinrichtungen kontinuierlich fort. Das erfolgreiche Projekt der Modellschulen mit Unterrichtsangeboten in Dänisch, Friesisch und/oder Niederdeutsch wird fortgeführt und soll kontinuierlich ausgebaut werden. Mit dem Friesisch-Erlass sind die Rahmenbedingungen für den Friesischunterricht an den Schulen deutlich verbessert worden.

Gestärkt wurde auch das Studium von Friesisch und Niederdeutsch an der Europa-Universität Flensburg und Christian-Albrechts-Universität zu Kiel durch die Möglichkeit des Studiums dieser Sprachen als Ergänzungsfach.

Staatenberichte auf europäischer Ebene

Nach Art. 15 Abs. 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Sprachencharta) müssen die Vertragsparteien, hier die Bundesrepublik Deutschland, dem Generalsekretär des Europarats in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die von ihnen verfolgte Politik und Maßnahmen zu den von ihnen angenommenen Bestimmungen des Teiles III der Chart vorlegen – die sog. Staatenberichte zur Sprachencharta. Für den Vertragspartner Bundesrepublik Deutschland koordiniert das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Berichterstattung der Bundesministerien und der Bundesländer.

Übersicht der Berichte der Bundesrepublik Deutschland zur Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und Stellungnahmen des Europarates

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