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Thema : Luftqualität

Luftreinhalteplan Kiel

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (vorher: "MELUND") des Landes Schleswig-Holstein hat am 21. Januar 2020 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kiel in Kraft gesetzt. Der Plan wurde der Stadt Kiel übersandt mit der Bitte, die darin aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Zuvor hatte die Stadt Kiel ihr Einvernehmen zum Luftreinhalteplan erteilt.

Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Jahr 2020

In den Jahren 2012 bis 2019 wurde am Theodor-Heuss-Ring in Kiel im Abschnitt zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid gemessen, der den gesetzlichen Immissionsgrenzwert überschreitet. Gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG wurde ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen die erforderlichen Maßnahmen festlegt, die geeignet sind, die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes so kurz wie möglich zu halten. Als Hauptverursacher der Luftbelastung in dem betroffenen Abschnitt des Theodor-Heuss-Ring wurde der Straßenverkehr ermittelt. Um eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes zu gewährleisten, sieht der Luftreinhalteplan ab dem 4. Quartal 2020 den Einsatz von Luftfilteranlagen vor. Für den Fall, dass die Umsetzung dieser Maßnahme nicht erfolgt oder nicht die erforderliche Minderungswirkung erzielt wird, sieht der Luftreinhalteplan eine selektive Sperrung des Theodor-Heuss-Rings in Fahrtrichtung Westen zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel für bestimmte Diesel-PKW als erforderliche Rückfalloption vor.

Luftreinhalteplan Kiel - Fortschreibung 21.01.2020

Presseinformation MELUND vom 17.03.2022: Deutsche Umwelthilfe zieht Klage zurück: Luftreinhalteplan Kiel bleibt in Kraft

Luftreinhalteplan 2009

Messungen der Luft in der Bahnhofstraße in Kiel im Bereich zwischen Schwedendamm und Joachimplatz haben ergeben, dass überprüft werden muss, ob die Einhaltung dieser Werte in der Zukunft sichergestellt ist. Der Luftreinhalteplan Kiel wurde im Juli 2009 durch das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein in Kraft gesetzt.

Die Stadt Kiel und das Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein wurden darüber informiert Die Stadt Kiel als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde gebeten, die darin aufgeführten Maßnahmen umzusetzen bzw. bei ihren weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Für den Ballungsraum Kiel wurde gemäß § 22 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, der Europäischen Kommission mitzuteilen, dass die Frist für die Einhaltung des Grenzwerts von Stickstoffdioxid als Jahresmittelwert nicht bis zum 1. Januar 2010 erreicht werden kann und bis zum 31.12.2014 verlängert wird. Die Entscheidung ist im Februar 2013 für alle betroffenen Gebiete in Deutschland gefällt worden. Für Kiel hat die Kommission keinen Einspruch geltend gemacht.

Luftreinhalteplan Kiel 2009

Anlage zur Mitteilung zur Fristverlängerung

Beschluss der Kommission (pdf)

Die Fristverlängerung ist mit Ende des Jahres 2014 ausgelaufen.

Aktuelle Messdaten

Die aktuellen Messdaten der Stationen in Kiel finden Sie unter
Messstation Kiel-Bahnhofstraße
Messstation Kiel-Theodor-Heuss-Ring
Messstation Kiel-Bremerskamp

Berichte über die Ergebnisse der Luftschadstoffmessungen in Kiel

Die Messergebnisse können in den jährlichen Zusammenfassungen oder unter "Wie ist die Luft in ... Kiel?" abgerufen werden.

Ergänzende Informationen

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