Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Über uns
Der Abteilung V 3 obliegt als atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde die Zuständigkeit für die Überwachung der in Schleswig-Holstein gelegenen kerntechnischen Anlagen.
Im kerntechnischen Bereich liegen aktuelle und künftige Schwerpunkte in der Durchführung und Abwicklung atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfahren, insbesondere der Aufsicht bezüglich eines anforderungsgerechten Abbaus der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie des Forschungsreaktors am Helmholtz-Zentrums Hereon in Geesthacht. Hinzu kommen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren betreffend die Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Das Referat V 33 übernimmt dabei diese Aufgaben für das Kernkraftwerk Brokdorf und den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Hereon in Geesthacht. Zudem liegt bei der Leitung des Referats V 33 die Aufgabe, Grundsatzfragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen zu klären und deren einheitlichen Vollzug in Schleswig-Holstein sicherzustellen wie auch die Mitwirkung bei übergeordneten Lösung der Stilllegungs- und Abbauprozesse und deren politischer Begleitung. Wesentliche zukünftige Herausforderung ist die ständige Analyse und Anpassung der Verfahren auf die sich laufend ändernden Gegebenheiten, um effektiv und sicherheitsgerichtet die Stilllegungs- und Abbauprozesse voranzubringen.
Darüber hinaus obliegt der Abteilung V 3 die Aufsicht über den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen, beispielsweise in den Bereichen Medizin, Industrie, Gewerbe, Forschung und Lehre. Im Bereich des technischen Umweltschutzes ist die Abteilung V 3 unter anderem für den Immissionsschutz, die Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und den Bergbau zuständig, was Aufgaben als Fachaufsichtsbehörde bei der Zulassung bedeutsamer Industrieanlagen genauso beinhaltet, wie die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren.
Ihre Aufgaben
- Übergeordnete Leitung des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens über den gesamten Stilllegungs- und Abbauprozess des Kernkraftwerkes Brokdorf und der Forschungsreaktoranlage Geesthacht einschließlich der dort befindlichen Heißen Zellen und des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn
- Strategische Anpassung der atomrechtlichen Aufsichtsverfahren an den jeweiligen Abbaufortschritt in Abstimmung mit den weiteren schleswig-holsteinischen atomrechtlichen Aufsichtsverfahren
- Koordinierung der Aspekte des Aufsichtsverfahrens mit denen der Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau an den Standorten Brokdorf und Hereon
- Bearbeitung von Grundsatzfragen der Sicherheit bei Stilllegung und Abbau
Aufgrund des Atomausstiegs sind die Aufgaben der atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde bezüglich der kerntechnischen Anlagen aktuell und in den nächsten Jahren stetigen Veränderungen unterworfen, auf die voraussichtlich auch mit (weiteren) Anpassungen in der Struktur der Abteilung Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zu reagieren sein wird. Von Bewerberinnen und Bewerbern wird vor diesem Hintergrund ggf. auch in naher Zukunft erwartet, die Leitung des Referats mit anderem Zuschnitt und abweichenden Aufgaben innerhalb der Zuständigkeit der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zu übernehmen.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium einer naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtung
- langjährige (mindestens dreijährige) Berufserfahrungen im Bereich der Kerntechnik vorzugsweise im Bereich der Entsorgung
- Koordinierungs- und Steuerungserfahrungen bezüglich Projekten mit kerntechnischem Schwerpunkt in einer Landesbehörde von mindestens 2 Jahren
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Sie organisieren und koordinieren den Aufgabenbereich zielgerichtet,
- Sie analysieren Prozesse und Strukturen, gestalten und steuern entsprechende Veränderungen proaktiv und eigeninitiativ,
- Sie kommunizieren zielgerichtet und adressatengerecht auch in schwierigen Gesprächssituationen,
- Sie erkennen Konflikte und gehen diese aktiv an.
Zudem wäre wünschenswert:
- Vertiefte Kenntnisse des kerntechnischen Regelwerkes für die Stilllegung und der Genehmigungen zu Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein
- Erfahrungen in der Gremienarbeit, insbesondere der Bund-Länder-Zusammenarbeit
- Erfahrungen in der Präsentation von komplexen kerntechnischen Sachverhalten vor Publikum
- sehr hohes Maß an technischem, sicherheitstechnischem und verfahrenstechnischen Verständnis und Sorgfalt
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung eines Dienstpostens, der mit der Besoldungsgruppe A 16 SHBesO bewertet ist. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen der Abschluss eines Sonderdienstvertrages analog der Besoldungsgruppe A 16 (Stufe 10 bei Neueinstellungen bzw. Neuübertragungen) SHBesO. Nach fünf Jahren bei demselben Arbeitgeber ist ein Aufstieg in die Endstufe der Besoldungsgruppe A 16 (Stufe 12) vorgesehen.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
- ein NAH.SH-Jobticket sowie Fahrradleasing
- ein Firmenfitnessangebot in Kooperation mit Hansefit
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegen im besonderen Interesse der Landesregierung.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
Mittwoch, 11.03.2026,
an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Kennwort: V 142-V33, vorzugsweise in elektronischer Form und zusammengefasst in einer PDF-Datei, an dennis.schmidt@mekun.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Yannick Gosch (dennis.schmidt@mekun.landsh.de und/oder 0431-988 7247), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Oliver Karschnick (oliver.karschnick@mekun.landsh.de oder 0431-988 4280).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier
Letzte Aktualisierung am: 20.02.2026