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Finanzamt Rendsburg : Thema: Ministerien & Behörden

Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (m/w/d)

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 27.03.2026 Besetzung zum: nächstmöglichen Zeitpunkt Beschäftigungsverhältnis: Arbeitnehmer Entgelt: TV-L E 11 - TV-L E 12 Teilzeit/Vollzeit: beidesmöglich Wochenarbeitszeit TB.: 38.7 Beschäftigungsdauer: unbefristet Einsatzort: Friedrichstraße,
25813 Husum

Finanzamt Rendsburg

Öffentliche Stellenausschreibung

Über uns

Das Finanzamt Rendsburg ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk zuständig.

Für die Beurteilung besonders schwieriger und bedeutsamer landwirtschaftlicher Sachverhalte für Zwecke der Bodenschätzung, für Einheits- und Grundsteuerwertfeststellungen und für andere Steuerarten sowie der zutreffenden Feststellung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte werden amtliche Sachverständige beim Finanzamt Rendsburg eingesetzt.

Ihre Aufgaben

Als Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige / Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger sind Sie für die Finanzämter Nordfriesland und Dithmarschen (überwiegend in den Landkreisen Dithmarschen und Nordfriesland - einschl. nordfriesche Inseln) tätig.
Als Dienstort ist das Finanzamt Nordfriesland - Außenstelle Husum vorgesehen.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst: 

  • Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung im Rahmen der Bodenschätzung 
    • organisatorische Vorbereitung
    • Schlussbesprechung, Offenlegung und Weitergabe an die Katasterverwaltung
  • Beraten, Erläutern und Informieren bei der Weitergabe der Bodenschätzungsergebnisse für steuerliche und nicht steuerliche Zwecke
  • Erfassen und Auswerten der Kaufverträge für landwirtschaftliche Flächen und Erstellen der Kaufpreisstatistik
  • Im Rahmen der Einheits- und Grundsteuerwertfeststellungen
    • Durchführen von Haupt- und Nachfeststellungen, Art- und Wertfortschreibungen
    • Feststellungen zu Fragen
      • der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu anderen Vermögensarten
      • der Abgrenzung und Bewertung von Sonderkulturen, Nutzungen und Nutzungsteilen
    • Ermitteln der Vergleichswerte, der Zuschläge gem. § 41 BewG und des Wohnungswertes bei der Einheitsbewertung
    • Festlegen und Bearbeiten von Nebenbetrieben
  • Mitwirken bei der Feststellung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte
  • Gutachterliches Mitwirken bei Bearbeitung von Rechtsbehelfen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und bei der Erhebung anderer Steuern (Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer u.a.) sowie Amtshilfe für andere Behörden.

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind: 

  • ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Agrarwissenschaften oder Agrarwirtschaft (Dipl.Ing. oder B.Sc.) 
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Themengebiete, insbesondere das steuerliche Fachgebiet der Bedarfs- und Einheitsbewertung und das damit einhergehende Verfahrensrecht 
  • Bereitschaft zum Einsatz auch in anderen Finanzamtsbezirken des Landes Schleswig-Holstein 
  • Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
  • Bereitschaft zu Dienstreisen, auch mit eigenem PKW

Zudem wäre wünschenswert: 

  • Praktische Erfahrungen, umfassende landwirtschaftliche Kenntnisse (einschl. Betriebswirtschaft, Buchführung und Steuerkunde) sowie Erfahrungen bei der Erstellung von Gutachten
  • Belastbarkeit, organisatorisches Geschick 
  • sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick 
  • Verwaltungserfahrung

Wir bieten Ihnen

Im Rahmen eines Beschäftigtenverhältnisses ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein kollegiales Arbeitsklima
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

27.03.2026

an die Amtsleitung des Finanzamts Rendsburg, Kieler Str. 19, 24768 Rendsburg, gerne in elektronischer Form an ausschreibung@fa-rendsburg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Schulz (dirk.schulz@fa-rendsburg.landsh.de, Tel: 04331 / 598-1051) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Hullmann (martina.hullmann@fa-rendsburg.landsh.de, Tel: 04331/598-5501).

Rendsburg, den 11.02.2026
gezeichnet Sonja Straßburg

Letzte Aktualisierung am: 11.02.2026

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