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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung : Thema: Ministerien & Behörden

Direktorin oder Direktor des Landeslabors Schleswig-Holstein in Neumünster (m/w/d)

Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 13.02.2026 Besetzung zum: 01.05.2026 Beschäftigungsverhältnis: Beamter, Arbeitnehmer Laufbahngruppe: Gruppen B Entgelt: B 3 - B 3 Besoldung: B3 - B3 Teilzeit/Vollzeit: Vollzeit Wochenarbeitszeit Bea.: 41.0 Wochenarbeitszeit TB.: 38.7 Beschäftigungsdauer: unbefristet Einsatzort: Max-Eyth-Straße,
24537 Neumünster

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Öffentliche Stellenausschreibung

Über uns

Das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) in Neumünster ist eine nachgeordnete obere Landesbehörde des MLLEV. Als Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt leistet es einen zukunftsweisenden Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Scheswig-Holstein.

240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Futtermittel-, Handelsklassen- und Tierarzneimittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierseuchenbekämpfung und veterinärmedizinische Diagnostik sowie Umweltanalytik und -monitoring tätig.

Das LSH wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein geführt.

Ihre Aufgaben

Für die Leitung des LSH wird eine Führungspersönlichkeit gesucht, die neben der Erfüllung der anspruchsvollen administrativen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben auch in der Lage ist, die fachliche und inhaltliche Ausrichtung des Labors unter den gegebenen Anforderungen und in Kooperation mit den zuständigen Ministerien aktiv mitzugestalten.

  • Leitung sowie strategische, konzeptionelle und betriebswirtschaftliche Weiterentwicklung des Landeslabors
  • Führungsverantwortung über das Personal und den Haushalt
  • Strategische Koordinierung der Geschäftsbereiche
  • Vertretung der Interessen des LSH und konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien
  • Kommunikation mit weiteren Institutionen, Vereinigungen und Verbänden

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium
    • aus einem das Landeslabor prägenden Fachbereich (Naturwissenschaften, Veterinärwesen, Agrarwissenschaften, Lebensmittelchemie), das zur Wahrnehmung der Aufgaben befähigt oder
    • der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt). Volljuristinnen und Volljuristen müssen zwei juristische Staatsexamina mit jeweils mindestens "befriedigendem" Abschluss oder bei einem "ausreichenden" Abschluss eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in wenigstens einem Teilbereich des ausgeschriebenen Aufgabengebietes nachweisen.
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in mindestens einem der fachlichen Zuständigkeitsbereiche des LSH (Veterinärwesen, Behördliche Überwachung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Umweltanalytik und -monitoring),
  • mindestens 3 Jahre Führungserfahrung in herausgehobener Position mit entsprechendem Leitungs- und Managementwissen.

Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:

  • umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Arbeitsabläufe in Laborbetrieben und daraus gewachsenes Verständnis für die labortypischen Aufgabenstellungen einer im Wesentlichen öffentlich-rechtlich tätigen Institution,
  • Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, da das Landeslabor als Landesbetrieb geführt wird,
  • gute Kenntnisse über Entscheidungsprozesse in Verwaltung und Politik ,
  • Bereitschaft zu und Erfahrung bei der innovativen Gestaltung von Veränderungsprozessen
  • Fähigkeit, eine Organisationseinheit effektiv zu steuern,
  • Fähigkeit, Zusammenhänge und wesentliche Faktoren zu erkennen, nachvollziehbare Schlussfolgerungen zu ziehen und Entscheidungen zu treffen,
  • Fähigkeiten und Kompetenzen Vertrauen zu schaffen, Feedback zu geben und anzunehmen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern.

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 3 SHBesO gemäß § 5 Landesbeamtengesetz (LBG) zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeitdauer 2 Jahre) möglich, anderenfalls erfolgt der Abschluss eines Sonderdienstvertrages in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 3 SHBesO ebenfalls mit einer Probezeit von 2 Jahren. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der Tätigkeit.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Eine Beschäftigung in Teilzeit ist leider nicht möglich.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

13. Februar 2026

vorzugsweise in elektronischer Form (als ein Gesamt-PDF) mit der Kennung LSH D an

bewerbung@mllev.landsh.de

oder per Post an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kennwort LSH D, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel. 

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Özlem Aykan-Laske (oezlem.aykan-laske@mllev.landsh.de oder Tel. Nr. 0431/988-7184), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Zentrale Angelegenheiten des MLLEV, Herrn Ulf Bödeker (ulf.boedeker@mllev.landsh.de und 0431- 988 7108).

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung am: 19.01.2026

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