Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Der schulpsychologische Dienst hat nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz die Aufgabe, bei Schulschwierigkeiten zu helfen und die Schulen sowie die Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fragen zu unterstützen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit anderen Beratungsdiensten zusammen.
Ihre Aufgaben
Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Coronapandemie sowie der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine soll ausgebaut werden. Hierzu sollen die schulpsychologischen Beratungsangebote für die Kinder und Jugendlichen in den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt gestärkt und erweitert werden, z. B. in Form von Sprechstunden an Schulen.
Dies beinhaltet eine eigenständige Aufgabenwahrnehmung mit Blick auf die Wechselbeziehung zu anderen schulischen Unterstützungssystemen.
Vorausgesetzt wird auch die Bereitschaft, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei Bedarf zu unterstützen.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie
(Master of Science mit nachgewiesener Belegung der Module „pädagogische Psychologie“, „Klinische Psychologie“, „Entwicklungspsychologie“, „psychologische Diagnostik“ und „Sozialpsychologie“ oder Universitätsdiplom),
- nachgewiesene Mobilität mit dem eigenen PKW.
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktkompetenzen erforderlich:
Kompetenzen analytisch zu denken und innovativ zu sein, sowie Feedback zu geben und anzunehmen.
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
- berufliche Erfahrung als Psychologin/ Psychologe,
- begonnene oder abgeschlossene beraterische Zusatzqualifikation,
- praktische Erfahrungen in der Durchführung, Auswertung und Interpretation von Testverfahren mit Kindern und Jugendlichen für eine schulpsychologische Diagnostik im Rahmen einer Schüler-Eltern-Beratung.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 13 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum,
- ein kollegiales Arbeitsklima,
- interne Fortbildungen,
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten,
- 30 Tage Urlaub im Jahr,
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Zuschuss für den ÖPNV (NAH.SH-Jobticket/Deutschlandticket).
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
30. Juni 2025
an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat III 117, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form an Bewerbung@bimi.landsh.de unter dem Stichwort „Schulpsychologie Steinburg, SE, NMS“. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, für welche Städte bzw. welche Kreise und mit welcher Priorität die Bewerbung gelten soll.
Die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses bzw. einer aktuellen dienstlichen Beurteilung wird bis spätestens zum 4. Juli 2025 erwartet.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen auf der Internetseite des Ministeriums (www.mbwfk.schleswig-holstein.de) unter Service/ Formulare/ Datenschutz entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Frau Ines Plew (Email: Ines.Plew@bimi.landsh.de oder Tel. 0431/988-2238), gerne zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht für den schulpsychologischen Dienst, Frau Dr. Ulrike Koch (Ulrike.Koch@bimi.landsh.de oder Telefon 0431/988-2317).
Letzte Aktualisierung am: 02.06.2025