Die ökologischen Erkenntnisse der Wechselbeziehungen und funktionalen Abhängigkeiten in der Natur erfordern einen vorsorgenden, vorbeugenden und vorausschauend handelnden, ganzheitlichen und querschnittsorientierten Naturschutz. Das entsprechende Instrumentarium hierfür ist mit der Landschaftsplanung geschaffen worden.
Allgemein
Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge bei Entscheidungen über Standort sowie Art und Intensität von Raumnutzungen.
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Landschaftsprogramm
Das Landschaftsprogramm stellt sicher, dass analog zum Landesraumordnungsplan die landesweiten Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt werden können.
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Landschaftsrahmenplanung
Die Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt aus der Sicht der Fachplanung bekannte konkurrierende Flächenansprüche, ohne jedoch im Einzelfall Entscheidungen zu treffen.
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Kommunale Landschaftsplanung
Nach § 11 BNatSchG i.V.m. § 7 LNatSchG werden von den Gemeinden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen dargestellt.
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