Der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein enthält 118 Handlungsempfehlungen für die Kommunen, den Tourismus und die Landesregierung. Hier zeigen wir Ihnen, ob die jeweilige Empfehlung noch am Anfang, bereits in der Umsetzung oder schon am Ziel angelangt ist. Dadurch schaffen wir für alle Beteiligten Transparenz in der Umsetzung des Sportlandes Schleswig-Holstein.
1. Bewegung und Sport in der Kommune
Sport in seiner Vielfalt ist auch wertvoll für Städte und Gemeinden und sollte daher vielerorts stattfinden können.
Bewegung und Sport in den Bildungseinrichtungen
Förderprogramm "Kinder in Bewegung" ausbauen
Status
Empfehlung 1: Das bestehende Programm "Kinder in Bewegung" inklusive der Initiative "Kein Kind ohne Sport" wird evaluiert und deutlich ausgebaut. Dies geschieht gemeinsam zwischen betroffenen Ministerien der Landesregierung, Landessportverband und ggf. weiteren Experten.
Empfehlung 2: Als wesentlicher Baustein wird in dieses Programm ein "Bewegungscheck" integriert, mit dessen Hilfe die motorischen Grundfähigkeiten der Kinder erfasst und analysiert werden.
Qualifikation des Personals in den Kindertageseinrichtungen im Bereich Bewegung verbessern
Status
Empfehlung 3: Aus sportfachlicher Sicht solle es in jeder Kindertageseinrichtung eine:n ausgebildete:n "Bewegungsbeauftragte:n" zur Durchführung einer täglichen angeleiteten Bewegungszeit geben. Aus Sicht des MSGJFS kann ein solches Vorhaben ausschließlich auf Freiwilligkeit der Einrichtungen beruhen. Damit geht einher, dass die pädagogisch-konzeptionelle, personelle, räumliche sowie finanzielle Verantwortung für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bei dem Einrichtungsträger liegt.
Empfehlung 8: Mit dem Ziel einer täglichen Bewegungszeit werden das Qualitätssiegel "Anerkannter Bewegungskindergarten" und das Konzept "Bewegte Schule" verstärkt kommuniziert und gefördert.
Empfehlung 9: Zur Zielerreichung erarbeiten die verantwortlichen Landesressorts gemeinsam mit den Kommunen und dem Landessportverband ein Umsetzungskonzept.
Empfehlung 10: Schulhöfe und Schulräume sollen in Schleswig-Holstein bewegungsfreundlich gestaltet werden. Sofern die Gegebenheiten dies ermöglichen, sind die Schulhöfe auch außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet.
Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Sportvereinen ausbauen
Status
Empfehlung 11: Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Sportvereinen / Jugendverbänden werden organisatorisch und finanziell weiter gefördert.
Empfehlung 13: Schüler:innen in den Profilfächern der Oberstufe (12-13) sowie in vergleichbaren Schulformen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, Lizenzen im Sportbereich zu erwerben.
Empfehlung 14: Zur Erleichterung der Erstellung der notwendigen Betreuungskonzepte und -vereinbarungen mit den notwendigen Anforderungen sollen organisatorische Hilfen in Form einer Veröffentlichung (Benennung der Institutionen, Materialien für die Umsetzung, best-practice-Beispiele) angeboten werden.
Empfehlung 16: Einbindung der Sportvereine im Zusammenhang mit außerunterrichtlichen Bewegungs- und Sportangeboten als erste Ansprechpartner für Kooperationen im offenen Ganztag.
Empfehlung 17: Koordinierung und Qualitätssicherung der Sport- und Bewegungsangebote durch eine sinnvolle Vernetzung schulischer und außerschulischer Bildungsangebote.
Empfehlung 18: Bund und Land müssen die Finanzierung außerunterrichtlicher Bewegungs- und Sportangebote sicherstellen, sofern die Kosten nicht durch Elternbeiträge für Ganztagsangebote abgedeckt werden.
Empfehlung 19: Ein ehrenamtliches Engagement im Sportverein bietet in Zukunft bessere Chancen bei den Eingangsvoraussetzungen zu bestimmten Studiengängen (credit points).
Empfehlung 20: In den Studiengängen im Bereich "Sportwissenschaft" sollen verstärkt Möglichkeiten zum Erwerb von Übungsleiterlizenzen angeboten werden.
Empfehlung 21: Ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung der Sportlehrkräfte an unseren Universitäten sollte in den Basissportarten bzw. in den wichtigsten Bewegungsfeldern liegen (Bewegen an Geräten, Leichtathletik, Mannschaftsspiele und Rückschlagspiele).
Empfehlung 22: Darüber hinaus sollten in der Sportlehrerausbildung Dozenten und Lehrbeauftragte in den Sportarten bzw. Bewegungsfeldern, die nicht durch das vorhandene Personal abgedeckt werden, erfahrene, das heißt anerkannt zertifizierte Praktiker mit Sportartschwerpunkten und nachgewiesener fachdidaktischer Expertise – auch erworben im Berufsfeld Schule – eingesetzt werden. Darüber hinaus kann auch ein Einsatz von qualifiziertem Lehrpersonal in Kooperation mit den Fachverbänden und durch erfahrende lizensierte Trainer in Betracht kommen.
Empfehlung 23: Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Kommunen bei der Sanierung, Modernisierung und bedarfsorientierten Anpassung der Sportinfrastruktur. Finanzmittel für Sanierungen müssen dafür einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Auch Abriss und Neubau müssen förderbar sein, wenn dadurch Effizienzgewinne erzielt werden können.
Empfehlung 24: Kommunen, der Landessportverband und das Land Schleswig-Holstein unterstützen weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Sportvereine bei der Sanierung, Modernisierung und bedarfsorientierten Anpassung ihrer Sportinfrastruktur.
Offen zugängliche Sport- und Bewegungsräume schaffen
Status
Empfehlung 25: Offen zugängliche und insbesondere generationsübergreifende Sport- und Bewegungsräume in den Kommunen werden ausgebaut und stärker gefördert.
Empfehlung 26: Die Weiterentwicklung kommunaler öffentlicher Bewegungsräume wird über das bisherige Maß hinaus von der Landesregierung gefördert. Bei der Bezuschussung sollen auch Fördermittel anderer Ressorts (Umwelt, Landesplanung / Stadtplanung) zur Anwendung kommen.
Innovativen und nachhaltigen Sportanlagenbau fördern
Status
Empfehlung 27: Das Land Schleswig-Holstein richtet gemeinsam mit Vertreter:innen der Wissenschaft (Sport- und Gesundheitswissenschaft), dem Landessportverband, der kommunalen Landesverbände, Architekten, Stadtplaner:innen und ggf. weiteren Akteuren ein Innovationszentrum für nachhaltige und zukunftsorientierte Sport- und Bewegungsräume ein. In diesem Zentrum sollen die Kompetenzen aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen mit dem Handlungswissen der Akteure aus der Praxis verbunden werden, um eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Vereine und Verbände zu schaffen. Dieses Innovationszentrum wird mit den notwendigen Mitteln ausgestattet, um entsprechende Sport- und Bewegungsräume in Modellprojekten zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Bei dem "Innovationszentrum" muss es sich nicht zwingend um ein Gebäude handeln. Es kann auch aus einer Bündelung der Kompetenzen im oben genannten Sinn etabliert werden, die als Ansprech- und Beratungsstelle fungieren kann.
Empfehlung 28: Die Bewegungs- und Sportmöglichkeiten für (bisher weniger sportaffine) Zielgruppen werden im Rahmen von Beteiligungsprozessen bedarfsorientiert ausgebaut.
Empfehlung 29: In diesem Zusammenhang wird den Städten, Gemeinden und Kreisen empfohlen, Modellprojekte für Zielgruppen (zum Beispiel Ältere, Menschen mit Behinderung) ideell und finanziell zu fördern.
Empfehlung 30: Die Kommunen etablieren – in Abstimmung mit der Digitalisierung im organisierten Sport (vgl. Handlungsfeld 2 "Sportvereine und Sportverbände") – digitale Anwendungen für eine Erleichterung des Sportzugangs und des Sportstättenmanagements.
Empfehlung 31: Die Kommunalen Landesverbände, der Landessportverband und die Landesregierung unterstützen die Kommunen bei dieser Aufgabe durch die Erarbeitung eines Schemas für die benötigten Grunddaten, durch Informationen über vorliegende Standardprogramme und best-practice-Beispiele.
Empfehlung 32: Die Kommunen fördern und würdigen weiterhin im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die gesellschaftlichen und gemeinwohlorientierten Leistungen des vereinsorganisierten Sports.
Empfehlung 33: Bei kommunalen Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen, insbesondere bei baulichen Planungen, sollen die Belange von Sport und Bewegung von Anfang an mitbedacht werden, zum Beispiel durch die Einbindung der Akteure des kommunalen Sports in den entsprechenden Prozessen.
Empfehlung 34: Aus sportfachlicher Sicht ist ein zentraler Zugang zur Kommune für alle Belange von Bewegung und Sport sinnvoll. Dieser dient neben originären Verwaltungstätigkeiten der Koordination, der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure und der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bewegung und Sport.
Empfehlung 35: Um die Bedeutung von Bewegung und Sport unserer Städte, Gemeinden und Kreise hervorzuheben, ist es aus sportfachlicher Sicht wünschenswert, dass die Städte, Gemeinden und Kreise das Thema Sport und Bewegung in einem politischen Ausschuss verankern.
Empfehlung 36: Das Land und die Sportverbände bitten die Fraktionen und Mitglieder in den Organen der Stadt- und Gemeindevertretungen sowie den Kreistagen die Vertretungen von lokalen Dachorganisationen des Sports (je nach Größe der Kommune zum Beispiel Netzwerk Sport, Kreissportverband, einzelne Sportvereine) als sachkundige Dritte oder Bürger:innen die politische Arbeit einzubeziehen.
Empfehlung 37: Sofern Kommunen allein oder in interkommunaler Zusammenarbeit (vgl. "Interkommunale Sportentwicklungsplanung ausbauen") partizipative kommunale Sportentwicklungsplanungen durchführen, werden sie vom Land gefördert.
Empfehlung 38: Um die inhaltlichen Barrieren für derartige Planungen zu senken, erarbeitet das Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landessportverband einen Handlungsleitfaden bzw. eine Checkliste für die Gemeinden und Städte (Broschüre, digital).
Empfehlung 39: Städte, Gemeinden und Kreise vernetzen sich stärker, um ein attraktives Sport- und Bewegungsangebot vorzuhalten. Dabei sind insbesondere im ländlichen Raum Formen der interkommunalen und der vereinsübergreifenden Zusammenarbeit (zum Beispiel durch interkommunale Sportentwicklungsplanung) sowie die gemeinsame Entwicklung digitaler Anwendungen (siehe "Digitale Informationsstrategien nutzen") in den Blick zu nehmen.
Empfehlung 40: Bei der Bezuschussung von Sportentwicklungsplanungen durch das Land finden interkommunale und kreisweite Planungen eine besondere Beachtung.
Empfehlung 41: Die gemeinsame Nutzung von Sportanlagen und auch ein möglicher Rückbau von Sportanlagen im Zuge einer effizienteren Auslastung der Infrastruktur durch interkommunale Zusammenarbeit von Vereinen und Kommunen darf kein Tabu sein.
Der organisierte Sport mit seinem Ehrenamt bietet nahezu überall im Land Sportmöglichkeiten an und gerät dabei zunehmend unter Druck.
Angebots- und Organisationsentwicklung
Angebots- und Organisationsentwicklungen in den Sportvereinen und Sportverbänden modernisieren
Status
Empfehlung 42: Der Landessportverband Schleswig-Holstein unterstützt seine Vereine und Verbände beim Aufbau und bei der Durchführung von gezielten Programmen und Projekten im Bereich der Lebenswelten/ Settings wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Quartieren, Unternehmen und Pflegeeinrichtungen. Zu berücksichtigen sind dabei die gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Präventionsgesetz sowie das Schul- und Pflegegesetz. Die Vereine im Landessportverband sollen befähigt werden, gezielte Angebote in den Lebenswelten/ Settings zu konzipieren und vor Ort durchzuführen. Die vom organisierten Sport subsidiär übernommenen Aufgaben sollen von den Trägern finanziell gefördert werden.
Empfehlung 43: Der Landessportverband Schleswig-Holstein kommuniziert gute Beispiele zur Vereinsentwicklung und bietet hierzu Fortbildungen an. Dabei wird auch über die Grenzen des organisierten Sports hinausgedacht und geprüft, ob gute Beispiele aus anderen gesellschaftlichen Bereichen auf den Sport übertragen werden können.
Empfehlung 44: Die Sportvereine entwickeln über Zukunftswerkstätten oder andere Instrumente Handlungsstrategien zur Sicherung und zur Weiterentwicklung des Vereins. Die Sportvereine werden durch den Landessportverband Schleswig-Holstein, die Kreissportverbände und sportwissenschaftliche Einrichtungen bei der Entwicklung von Vereinsstrategien durch eine systemische Fach-, Organisations- und Prozessberatung sowie durch eine Ausweitung der Vereinsmanagementausbildung unterstützt. Die Sportvereine können ausgebildete Vereinsberater:innen bei allen Fragen zur Vereinsentwicklung einbeziehen und sich deren Know-how zunutze machen.
Empfehlung 45: Der Landessportverband Schleswig-Holstein intensiviert die Moderation der Kommunikation zwischen den Landesfachverbänden mit dem Ziel, eine engere Kooperation, insbesondere der kleineren Verbände, zu erreichen. Dabei steuert er auch eine Diskussion über eine Veränderung der bisherigen Struktur der Fachverbände.
Empfehlung 46: Die Sportvereine profilieren sich als anerkannte Träger der Jugendhilfe, indem sie die überfachliche Jugendarbeit ausbauen und die formalen Strukturen (z.B. Jugendvorstand, demokratische Teilhabe, Jugendbudget, Sitz im Vorstand) deutlich verstärken und systematisieren.
Kreissportverbände und Landesfachverbände bieten mehr Service für die Vereine
Status
Empfehlung 47: Um allen Sportvereinen eine gute Unterstützung zukommen zu lassen, verstärken die Kreissportverbände und Landesfachverbände deutlich die Vereinsberatung zur Weiterentwicklung der örtlichen Sportvereine, möglichst mit hauptamtlichen Stellen. Sie erarbeiten dafür gemeinsam mit dem Landessportverband eine Strategie.
Empfehlung 48: Die Landesfachverbände unterstützen ihre Mitgliedsvereine durch eine bessere Beratung im fachlichen Bereich wie z.B. in Qualifizierungsfragen, im Schiedsrichterwesen oder bei der Weiterentwicklung der Sportarten.
Empfehlung 49: In den Kreissportverbänden und Landesfachverbänden gibt es eine Jugendvertretung und einen Jugendbeauftragten mit den entsprechenden Kenntnissen.
Empfehlung 50: Die Landesfachverbände, die Kreissportverbände und der Landessportverband Schleswig-Holstein erarbeiten für die Mitgliedsvereine Strategien für Erleichterungen durch digitale Anwendungen. Um die Kosten niedrig zu halten, erarbeiten sie möglichst zentral zu nutzende Anwendungen und bieten umfangreiche Schulungen für die Sportvereine an. Die Sportvereine wenden die standardisierten Softwarelösungen an.
Empfehlung 51: Zur Finanzierung bemühen sich der Landessportverband Schleswig-Holstein, die Landesfachverbände und die Kreissportverbände um ein langfristiges Sponsorship. Landesregierung und Kommunen fördern digitale Anwendungen in den Sportvereinen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.
Empfehlung 52: Die Sportvereine und -verbände entwickeln neue Formen der Mitarbeit im Verein / Verband, indem beispielsweise projektorientierte Mitarbeit verstärkt ermöglicht wird.
Empfehlung 53: Die Sportvereine und -verbände bauen in Absprache mit den Trägern des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahrs im Sport ihre Stellen aus.
Empfehlung 56: Das Land Schleswig-Holstein erarbeitet gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Ehrenamt.
Sportvereine und -verbände werden von Städte, Gemeinde und Kreise, und Land gefördert
Status
Empfehlung 59: Die gesellschaftspolitischen Leistungen des organisierten Sports werden durch die Städte, Gemeinden und Kreise und durch das Land anerkannt. Der organisierte Sport wird auf den verschiedenen politischen Ebenen in den Diskurs eingebunden.
Empfehlung 60: Der organisierte Sport erfährt durch das Land, die Städte und Gemeinden eine dauerhaft gesicherte und auskömmliche finanzielle Förderung. Dabei sind vor allem die Leistungen der Sportvereine und -verbände zu honorieren, die sie subsidiär über ihr eigentliches Aufgabengebiet hinaus übernehmen.
Empfehlung 61: Die kommunalen Landesverbände kommunizieren den Wunsch der Sportvereine und -verbände zur stärkeren, kommunalpolitischen Einbindung bei Fragen der Sport- und Bewegungsförderung an ihre Mitglieder.
In einem Land, das zwischen zwei Meeren liegt, sollten eigentlich alle schwimmen können. Das ist in Schleswig-Holstein leichter gesagt als getan.
Schwimmenlernen
Jedes Kind in Schleswig-Holstein kann spätestens nach Ende der Grundschule schwimmen
Status
Empfehlung 62: Daher müssen Kinder in Schleswig-Holstein so früh als möglich die Schwimmfähigkeit auf Bronze-Niveau erlangen, optimaler Weise bis zum Ende der Grundschule, spätestens jedoch bis zur sechsten Klasse.
Empfehlung 63: Neben einer bedarfsgerechten Anzahl von Schwimmsportstätten mit Lehrschwimmbecken ist eine bedarfsgerechte Anzahl an Schwimmkursen notwendig. Bei der Infrastruktur liegt die Verantwortlichkeit primär bei den Städten, Gemeinden und Kreisen und dem Land Schleswig-Holstein. Hinsichtlich der Schwimmkurse sind die schwimmsporttreibenden Vereine und Organisationen die ersten Ansprechpartner.
In Schleswig-Holstein gibt es in zumutbarer Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmmöglichkeit
Status
Empfehlung 64: Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner Schleswig-Holsteins muss in einer zumutbaren Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätte zur Verfügung stehen, um Schwimmen erlernen zu können.
Empfehlung 65: Durch eine gezielte Förderung durch die öffentliche Hand und/ oder durch Dritte müssen Investitionsmaßnahmen vor allem in Gebieten mit einer Unterversorgung an ganzjährig nutzbaren Schwimmsportstätten unterstützt werden.
Kinder im Vorschulalter kommen in Schleswig-Holstein früh mit dem Element Wasser in Berührung
Status
Empfehlung 67: Kindertageseinrichtungen bzw. die Träger der Einrichtungen können bei Interesse bei der Organisation und Durchführung von Angeboten zur Wassergewöhnung durch die Landesregierung gezielt unterstützt und angesprochen werden.
Alle Schulen in Schleswig-Holstein erteilen Schwimmunterricht nach den Vorgaben der Fachanforderungen Sport
Status
Empfehlung 69: Alle Schulen müssen in die Lage gebracht werden, Schwimmunterricht nach den verbindlichen Vorgaben der "Fachanforderungen Sport" zu erteilen. Die Landesregierung unterstützt die Schulen bei der Ausbildung der Lehrkräfte. Die Kommunen unterhalten die Schwimmsportstätten und beschäftigen das dortige Fachpersonal. Im Rahmen der Unterstützung von schulischen Schwimmlernkursen prüfen die Landesregierung und die Kommunen weitere Unterstützungsleistungen (z.B. die anteilige Übernahme von Fahrtkosten).
Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und schwimmsporttreibenden Vereinen und Organisationen werden finanziell gefördert
Status
Empfehlung 70: Alle Bildungseinrichtungen, die Schwimmsport- und Schwimmenlernangebote unterbreiten, müssen finanziell unterstützt werden, um den quantitativ und qualitativ erforderlichen und sicheren Zugang zum Schwimmen zu ermöglichen.
Schwimmsporttreibende Vereine und Organisationen in Schleswig-Holstein übernehmen die Schwimmausbildung von Kindern insbesondere in den Nachmittagsstunden
Status
Empfehlung 71: Alle schwimmsporttreibenden Vereine und Organisationen müssen finanziell unterstützt werden, um die Kosten für die dafür notwendigen Wasserflächen und Übungsleiterhonorare aufbringen zu können.
Empfehlung 72: Die Träger von Schwimmsportstätten sowie die Städte, Gemeinden und Kreise müssen die zum Zweck der Schwimmausbildung notwendigen Wasserflächen - zusätzlich zu den Wasserflächen, die zur Ausübung des Schwimmsports benötigt werden - in zweckmäßigem Umfang zur Verfügung stellen.
Empfehlung 73: Im Rahmen von regelmäßig stattfinden "runden Tischen" oder vergleichbaren Zusammenkünften müssen die gemeinsamen Ziele von Schulen, Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise, schwimmsporttreibenden Vereinen und Organisationen, Badbetreibern und/ oder Sponsoren sowohl regional, als auch landesweit koordiniert werden.
Die Akteure des Schwimmsports in Schleswig-Holstein vernetzen sich und führen einen regelmäßigen, systematischen Austausch
Status
Empfehlung 74: Die Akteure des Schwimmsports in Schleswig-Holstein müssen sich stärker vernetzen und stärker gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit agieren. In einem regelmäßigen und systematischen Austausch müssen die Akteure eine gemeinsame Zielvorstellung zum Schwimmen in Schleswig-Holstein erarbeiten und die Funktion des Schwimmens und der Bäder im Sinne der Daseinsvorsorge hervorheben.
Die Öffentlichkeitsarbeit für Schwimmen in Schleswig-Holstein wird verbessert
Status
Empfehlung 75: Die Landesregierung erarbeitet zusammen mit Partnern eine Strategie für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Schwimmen und Bäder in Schleswig-Holstein und setzt diese Strategie zusammen mit Dritten um.
Im Land Schleswig-Holstein gibt es regionale Zentren zur Nachwuchsförderung im Schwimmsport
Status
Empfehlung 76: Es müssen mehrere regionale Zentren für die Nachwuchsförderung im Schwimm-Leistungssport aufgebaut werden, die die Athletinnen und Athleten professionell betreuen (vgl. auch "Schleswig-Holstein benötigt ein zeitgemäßes System von Landesstützpunkten"). Die Zentren müssen eng zusammenarbeiten, um so die größtmögliche Synergie zur Herausbildung von Talenten zu erzeugen. Idealerweise findet hier auch der Rettungssport als Disziplin des Schwimmsports entsprechende Berücksichtigung. Die Zentren müssen über gute Rahmenbedingungen hinsichtlich Infrastruktur und Personal verfügen. Die Zentren sollten als Mindestanforderungen über eine Schwimmbahn von 25 Metern Länge, einem Drei-Meter-Sprungturm sowie einer Beckentiefe von drei bis fünf Metern im Sprungbereich verfügen.
Empfehlung 77: Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband erstellt eine Konzeption zur Nachwuchsförderung. Die Rettungssport betreibenden Organisationen erstellen ebenfalls eine Konzeption zur Nachwuchsförderung im Bereich des Rettungssports. Auf die dualen Karrieremöglichkeiten (kurze Wege zwischen Schule und Schwimmsportstätte / Koordination zwischen Schule und Sport) muss besonderer Wert gelegt werden.
Empfehlung 78: Zur Erreichung des Ziels muss die Landesregierung mit dem Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband, dem Landessportverband Schleswig-Holstein, den Rettungssport betreibenden Organisationen und den infrage kommenden Städte, Gemeinden und Kreise ein Finanzierungs- und Förderkonzept erarbeiten.
Empfehlung 79: Der Landessportverband Schleswig-Holstein muss die Bedeutung des Leistungssports Schwimmen anerkennen und der Bedeutung bei den finanziellen Zuwendungen einen deutlich höheren Stellenwert beimessen.
In Schleswig-Holstein gibt es einen Stützpunkt für Schwimmen als Leistungssport
Status
Empfehlung 80: Mittelfristig muss ein Stützpunkt für leistungsorientiertes Schwimmen in Schleswig-Holstein aufgebaut und mithilfe der institutionellen Förderung des Landessportverbands Schleswig-Holstein unterstützt werden.
In Schleswig-Holstein gibt es in zumutbarer Entfernung ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätten, die die Infrastruktur und Ausstattung für die Ausbildung von Rettungsschwimmern:innen, Spezialisten der Wasserrettung und Multiplikatoren vorhalten
Status
Empfehlung 81: Jeder in der Ausbildung von Rettungsschwimmern, Spezialisten der Wasserrettung und Multiplikatoren tätigen Organisation Schleswig-Holsteins muss in einer zumutbaren Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätte zur Verfügung stehen, um im Rettungsschwimmen bzw. in der Wasserrettung ausbilden zu können.
Nachwuchs, Leistungs- und Spitzensportlerinnen und -sportler sollten in Schleswig-Holstein trainieren und leben können. Bei den passenden Bedingungen hat das Land noch Nachholbedarf.
Leistungssportpersonal
Schleswig-Holstein benötigt zusätzliche hauptamtliche Landestrainerinnen und -trainer
Status
Empfehlung 82: Das Land Schleswig-Holstein erhöht die finanziellen Mittel, welche durch den Landessportverband an die Landesfachverbände zur Einstellung von Landestrainerinnen und -trainern vergeben werden.
Empfehlung 83: Die Landestrainerinnen und -trainer erhalten gemäß den Förderrichtlinien des Bundes für Leistungssportpersonal ein auskömmliches Einkommen.
Empfehlung 87: Die sportartübergreifende Talentsichtung soll durch hauptamtliches Personal (Sichtungsscouts) aktiv unterstützt werden. Dabei ist eine Anbindung an einzelne Landesstützpunkte oder zentral beim Landessportverband Schleswig-Holstein denkbar.
Empfehlung 88: Für die Koordination und Durchführung der Talentsichtungsmaßnahmen werden den Landesstützpunkten bzw. dem Landessportverband Schleswig-Holstein durch das Land Schleswig-Holstein entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.
Schleswig-Holstein benötigt ein zeitgemäßes System von Landesstützpunkten
Status
Empfehlung 90: Im Land Schleswig-Holstein wird das vorhandene System der Landesstützpunkte nach den Anforderungen der Sportfachverbände und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein ausgebaut, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Empfehlung 92: Die Anerkennung von Landesstützpunkten und Landesleistungszentren erfolgt ab 2021 durch das Innenministerium. Bei der Anerkennung ist der LSV und der jeweilige Fachverband zu beteiligen. Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage eines durch den LSV und das Innenministerium abgestimmten Konzeptes.
Empfehlung 94: Im zu überarbeitenden Leistungssportkonzept werden vom Landessportverband und den Landesfachverbänden die dafür notwendige Infrastruktur evaluiert und dem Land Schleswig-Holstein eine priorisierte Maßnahmenliste vorgelegt.
Schleswig-Holstein benötigt einen Ausbau der dualen Karriere
Status
Empfehlung 95: Der Olympiastützpunkt Hamburg / Schleswig-Holstein übernimmt im Rahmen der Laufbahnberatung z. B. hinsichtlich der Karriereplanung von Athletinnen und Athleten die zentrale Rolle.
Empfehlung 96: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Landessportverband Schleswig-Holstein und den Olympiastützpunkt Hamburg / Schleswig-Holstein bei der Weiterentwicklung des Verbundsystems schulische / berufliche Karriere und Nachwuchs- und Leistungssport.
Empfehlung 97: Es werden auf die Athletinnen und Athleten zugeschnittene Lösungen im Umfeld Schule, Studium und Betrieb entwickelt. Den individuellen Lernbiographien soll dabei Rechnung getragen werden.
Empfehlung 98: An den Partnerschulen des Leistungssports werden die Ressourcen zur Koordination zwischen schulischen und sportlichen Anforderungen für die Lehrkräfte, die sich um Nachwuchssportlerinnen und -sportler kümmern, ausgebaut, wenn es – wie bisher – begründete Bedarfe gibt. Bei einer besonderen Anzahl förderungswürdiger Talente an einem Schulstandort wird die anteilige Bereitstellung von Lehrer- bzw. Trainerstellen geprüft.
Empfehlung 99: Zur Stärkung von Landesstützpunkten ohne ausgewiesene Partnerschule des Leistungssports wird geprüft, inwieweit in den örtlichen Schulen Lehrerstunden für die Koordination vorgehalten werden können.
Schleswig-Holstein benötigt eine individuelle Förderung von Topathletinnen und Topathleten
Status
Empfehlung 101: Das Land Schleswig-Holstein und der Landessportverband Schleswig-Holstein stellen entsprechende Mittel für die Ausstattung des Team Schleswig-Holstein zur Verfügung und werben über die Wirtschaft und Sponsoren in stärkerem Maße als bisher weitere Mittel ein.
Sport ist auch ein Tourismusfaktor, zum Beispiel Wassersport, Wandern oder Reiten. Sport- und Tourismus könnten mehr voneinander profitieren und müssten sich dazu besser vernetzen.
Vernetzung von Sport und Tourismus
Sportpolitik und Tourismuspolitik vernetzen
Status
Empfehlung 102: In der Tourismuspolitik des Landes muss die Bedeutung von Sport- und Bewegungsangeboten als Reiseanlass und für die Generierung touristischen Mehrwerts nachhaltig sichtbar werden. Dies umfasst neben den Sportarten Radfahren und Wandern auch weitere Sportangebote und -veranstaltungen. Auf der anderen Seite müssen auch die Belange des Tourismus in der Sportpolitik vermehrt Gehör finden.
Empfehlung 104: Auf kommunaler Ebene sollten sich die Akteure (z.B. Kommune, Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Sportvereine, Tourismusbetrieb, Privatanbieter) vernetzen und ihre Angebote gemeinsam vermarkten.
Informationsplattform Sport und Tourismus aufbauen
Status
Empfehlung 105: In Schleswig-Holstein gibt es eine zentrale Informationsplattform zu sporttouristischen Veranstaltungen, Angeboten und der dafür vorhandenen Infrastruktur.
Empfehlung 106: Die Konzipierung und Entwicklung dieser Informationsplattform wird im Rahmen der Digitalisierungsstrategie vom Land übernommen und finanziert. Wesentlich ist, dass die Informationen vollständig und aktuell dargestellt werden (Aufgabe der Nutzer) und offen zugänglich sind (open data). Daher sollen regelmäßig Qualitätschecks durchgeführt werden.
Empfehlung 107: Die für Sport, Tourismus und Digitalisierung zuständigen Landesressorts erarbeiten gemeinsam mit Praktikern (u.a. mit den vorhandenen open-data-Managern der Tourismusverbände) eine entsprechende Strategie und setzen sie um.
Empfehlung 108: Die Tourismusverbände erarbeiten gemeinsam mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein und der Landesregierung eine Eventstrategie für den Bereich Sport und Tourismus.
Empfehlung 109: In Schleswig-Holstein finden vermehrt imagebildende sportliche Großveranstaltungen (darunter auch Meisterschaften mit nationalem und internationalem Charakter) statt und werden vom Land gefördert.
Empfehlung 113: Die mit den entsprechenden Qualifikationen besetzte Koordinierungsstelle ist u.a. Ansprechpartner für Genehmigungswege und Förderanträge. Sie ist mit Entscheidungsbefugnis ausgestattet. Die bürokratischen Hemmnisse (z. B. verschiedene Ansprechpartner in den Verwaltungen und Genehmigungsbehörden) bei der Genehmigung und der Förderung von Sport- und Tourismusveranstaltungen in den Städten, Gemeinden und Kreisen und beim Land werden so weit wie möglich abgebaut. Eine zusätzliche Aufgabe besteht in Hilfestellungen bei der Vermarktung und Sponsorensuche der Veranstaltungen.
Attraktive Sporträume für den Sporttourismus schaffen
Status
Empfehlung 115: Die für Sport geeigneten Wege werden insbesondere im Binnenland für eine sportliche Nutzung aufgewertet. Geeignet sind z. B. die Einrichtung und Beschilderung von Rundstrecken mit Kilometerangaben, die Einführung von Strecken mit Zeitmessungen oder die Ergänzung durch zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten (z. B. Crossfit). Auch die zusätzliche Ausweisung von Reitwegen ist hier zu beachten.
Empfehlung 117: In Schleswig-Holstein muss an einem zentralen Standort eine große, multifunktional nutzbare Veranstaltungshalle für mindestens 15.000 Zuschauer:innen geschaffen werden. Die Halle soll sowohl für leistungssportliche Veranstaltungen als auch für kulturelle und andere Events multifunktional nutzbar sein. Dafür ist ein Nutzungskonzept notwendig.
Empfehlung 118: Als weitere Maßnahme soll – vor allem zur Verbesserung der Vermarktung herausragender Wassersportveranstaltungen (z. B. Kieler Woche und Travemünder Woche) – das Zuschauen bei Wassersportveranstaltungen gemäß dem Konzept der ehemaligen Olympiabewerbung 2024 verbessert werden.
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