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Thema : Sportland Schleswig-Holstein

Veranstaltungen im Bereich Sport und Tourismus

Letzte Aktualisierung: 02.06.2025

Eventstrategie Sport und Tourismus entwickelnStatus
Empfehlung 108: Die Tourismusverbände erarbeiten gemeinsam mit dem Landessportverband Schleswig-Holstein und der Landesregierung eine Eventstrategie für den Bereich Sport und Tourismus.

Die Umsetzung ist geplant.

 Sporttouristisch attraktive Veranstaltungen fördernStatus
Empfehlung 109: In Schleswig-Holstein finden vermehrt imagebildende sportliche Großveranstaltungen (darunter auch Meisterschaften mit nationalem und internationalem Charakter) statt und werden vom Land gefördert.

Zur Umsetzung dieses Zieles dient die "Richtlinie zur Förderung von Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein" (Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie) vom 1. Oktober 2022. Die Richtlinie regelt die Förderung von internationalen und nationalen Sportgroßveranstaltungen (maximale Zuwendung: 250.000 Euro) sowie Meisterschaften und sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung (maximale Zuwendung: 50.000 Euro). Seit Einführung der Richtlinie wurden bislang (Stand: 31.12.2024) insgesamt rund 3,032 Mio. Euro für insgesamt 50 Veranstaltungen bewilligt. Davon entfielen rund 2,530 Millionen Euro auf 18 Sportgroßveranstaltungen sowie rund 502.000 Euro auf 32 Meisterschaften etc.

Empfehlung 110: In Schleswig-Holstein gibt es ein Konzept für innovative Sportveranstaltungen.

Konzeptionell hinterlegt ist die Förderungen von Sport(groß)veranstaltungen in der entsprechenden Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Richtlinie vom 1. Oktober 2022 hat die bis dahin geltende Förderung von "Meisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung" gemäß der Sportförderrichtlinie zugunsten erweiterter Fördermöglichkeiten und -höhen von Sportgroßveranstaltungen mit größerer Besucherrelevanz und Strahlkraft über Schleswig-Holstein hinaus abgelöst.

Empfehlung 111: Sportveranstaltungen im Binnenland erfahren eine besondere Beachtung und Unterstützung.

Siehe die Ausführungen zu Handlungsempfehlung Nr. 109. Bei der Förderung erfahren Sportveranstaltungen im Binnenland eine besondere Bedeutung, wenn entsprechende Anträge im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eingehen.

Koordinierungsstelle Sport und Tourismus (One-Stop-Stelle) einrichtenStatus
Empfehlung 112: In Schleswig-Holstein wird eine Koordinierungsstelle (One-Stop-Stelle) Sport und Tourismus geschaffen.

Die Umsetzung ist geplant.

Empfehlung 113: Die mit den entsprechenden Qualifikationen besetzte Koordinierungsstelle ist u.a. Ansprechpartner für Genehmigungswege und Förderanträge. Sie ist mit Entscheidungsbefugnis ausgestattet. Die bürokratischen Hemmnisse (z. B. verschiedene Ansprechpartner in den Verwaltungen und Genehmigungsbehörden) bei der Genehmigung und der Förderung von Sport- und Tourismusveranstaltungen in den Städten, Gemeinden und Kreisen und beim Land werden so weit wie möglich abgebaut. Eine zusätzliche Aufgabe besteht in Hilfestellungen bei der Vermarktung und Sponsorensuche der Veranstaltungen.

Die Umsetzung ist geplant.

Empfehlung 114: Die Koordinierungsstelle arbeitet in allen hier genannten Gremien und Strategiegesprächen mit.

Die Umsetzung ist geplant.

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