Gender Mainstreaming wird in vier Schritten umgesetzt. In der sogenannten Genderanalyse werden Effekte für Frauen und für Männer untersucht und bewertet. Besteht Handlungsbedarf, werden Gleichstellungsziele formuliert und Handlungsalternativen dargestellt, mit denen sich die Ziele erreichen lassen. Wenn entschieden wurde, auf welchem Weg die Ziele verfolgt werden sollen, werden Indikatoren formuliert, mit denen sich überprüfen lässt, inwieweit die Ziele erreicht wurden.
Am 18. Juni 2002 hat die Landesregierung die flächendeckende Umsetzung von Gender Mainstreaming erstmals beschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung der landesweiten Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern am 08.03.2022 haben alle Ressorts ihre Selbstverpflichtung zur flächendeckenden Anwendung der Genderanalyse und Dokumentation der Ergebnisse noch einmal erneuert.
Die Stabsstelle Gleichstellung im MSJFSIG unterstützt diesen Prozess, indem sie ressortübergreifend eine externe Beratung zur Verfügung stellt. Vorgesehen ist, dass ab Mitte 2023 alle Ressorts drei Modellhaben nach der Methode in vier Schritten analysieren und nach Bedarf externe Beratung heranziehen können. Die Ergebnisse der auf diese Weise beispielhaft entstandenen Dokumentationen sollen als „best practice“ in einen Leitfaden zur Unterstützung der flächendeckenden Umsetzung einfließen.