Alle Projekte werden nach einem nachvollziehbaren und vergleichbaren Standard geprüft. Grundlage ist ein Katalog festgelegter Qualitätskriterien aus Mindest- und Zusatzkriterien, der Teil der Förderrichtlinie ist. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Bei den Mindestkriterien müssen alle 50 Punkte erreicht werden. Bei den Zusatzkriterien müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.
Die Qualitätskriterien sind der rote Faden für jeden Förderantrag. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungsschwerpunkten untermauert werden. Dazu reicht es aus, die Zielvorstellungen und die planerischen Aspekte zu beschreiben, weil in der Regel noch keine Entwürfe für die Gestaltungsplanung vorhanden sind.
Die formlose Projektskizze soll sich mit den Aussagen zur Umsetzung an der Kriterien-Liste orientieren. Soweit möglich soll der Antrag die allgemein gehaltenen Kriterien für das Vorhaben als Zielstellung spezifizieren und Planungsschwerpunkte nennen.
Dazu muss überlegt werden, welche planungsrechtlichen Schritte eingeleitet werden sollen (z.B. Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan) und welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um ein leitbildbasiertes umfassendes und aussagekräftiges Bebauungskonzept zu erstellen und alsbald umzusetzen. Alternativ ist es auch möglich, auf der Basis bestehenden Planungsrechts und mit Hilfe von vertraglichen Regelungen ein leitbildbasiertes Bebauungskonzept zu verankern.
- Folgende Aspekte sollen explizit dargestellt werden:
- Welcher Gebietskategorie ist das Grundstück zuzurechnen?
- Wie wird die Mindestanzahl an Wohneinheiten erreicht?
- Soll sozial geförderter Wohnungsbau realisiert werden? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Sollen besonders klimaschutzorientierte Energiekonzepte oder Mobilitätskonzepte umgesetzt werden? Wenn ja, wie?
- Wie soll nachbarschaftsorientierter oder barrierefreier Wohnungsbau erreicht werden?
Jedes Kriterium ist für die Bewertung durch eine Anzahl von Matrixpunkten, die erreicht werden können, gewichtet. Der Förderantrag soll darstellen, wie mindestens 100 Matrixpunkte oder mehr insgesamt erreicht werden. Welche Punktzahl im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens anerkannt wird, bewertet der Landesbeirat abschließend im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Ausführungen über die jeweiligen Qualitätskriterien finden Sie u.a. hier.
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