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Thema : Schulbau

Schulbau

Die Landesregierung unterstützt die Schulträger beim Schulbau.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024

Damit gute Bildung eine gute Lernumgebung hat, unterstützt die Landesregierung die Schulträger beim Schulbau, bei der Schulsanierung und beim Schulneubau. Aktuell werden Fördermittel über folgende Programme zur Verfügung gestellt.

Richtlinie zur Vergabe von Finanzhilfen zur Abfederung von gestiegenen Energiekosten im Bereich Schule

Um die Kostensteigerungen im Bereich der Energieversorgung abzufedern, stellt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des „8-Punkte-Energiepakets“ insgesamt 5 Mio. Euro für den Bereich der Schulen zur Verfügung. mehr lesen

Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II für die Ersatz- und Pflegeschulen sowie für die berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft der Kammern und Innungen

Das Land Schleswig-Holstein stellt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 aus dem Programm „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ – IMPULS 2030 – Mittel in Höhe von bis zu rund 7,7 Mio. Euro für den Bau und die Sanierung von Schulen der oben genannten Träger bereit. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung konnten bis zum 30. November 2022 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Die beantragten Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2026 vollständig abgenommen worden sein, die vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlungen durch die IB.SH sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II an die kommunalen Träger öffentlicher Schulen

Das Land Schleswig-Holstein stellt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 aus dem Programm „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ – IMPULS 2030 – zudem Mittel bis zur Höhe von rund 111,3 Mio. Euro für den Bau und die Sanierung von Schulen der kommunalen Träger bereit. Das bei diesem Programm vorgeschaltete Anmeldeverfahren endete am 28. Februar 2022. Aufgrund der Anmeldungen wurden die antragsberechtigten Träger ausgewählt.

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung konnten bis zum 31. Mai 2023 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden. Die Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2026 vollständig abgenommen worden sein. Die vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlungen durch die IB.SH sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Richtlinie zur Umsetzung des Landesprogramms zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen

Außerdem stellt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen eines kommunalen Infrastrukturprogramms mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 auch 10 Millionen Euro für erneuerbare Energien (Anlagen im Bereich von Schulbaumaßnahmen) bereit. Förderfähig sind investive Maßnahmen zur Erzeugung von elektrischer oder thermischer Energie aus erneuerbaren Energien zur in der Regel überwiegenden Deckung des Eigenbedarfs der jeweiligen Schule sein. Die antragsberechtigten Schulträger konnten dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur die von ihnen beabsichtigten Investitionsmaßnahmen bis zum 30. September 2022 melden.

Für die gemeldeten Maßnahmen war eine Antragstellung bis zum 30. November 2023 möglich. Die Maßnahmen müssen bis zum 30. Dezember 2024 vollständig abgenommen worden sein. Die vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlungen sind bis zum 30. Juni 2025 möglich.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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