Die Bodennutzung in Schleswig-Holstein ist mit einem Flächenanteil von rund62Prozent durch die Landwirtschaft geprägt. Davon entfallen ca. zwei Drittel auf Ackerland und ein Drittel auf Grünland. Auf den Ackerflächen werden überwiegend Wintergetreide, Winterraps und Silomaisangebaut.
Saat- und Pflanzgutproduktion
Aufgrund der klimatisch bevorzugten Lage kann in Schleswig-Holstein qualitativ hochwertiges Saat- und Pflanzgut vermehrt werden. Für die Saat- und Pflanzgutanerkennung und die Saatgutverkehrskontrolleist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihr wurden als Weisungsaufgabe der Vollzug des Saatgutverkehrsgesetzes übertragen.
Der Pflanzenschutzdienst ist die zuständige Verwaltungseinrichtung des Landes für Aufgaben, die sich aus dem Pflanzenschutzgesetz ergeben.
Seit dem 1. Januar 2008 werden diese Aufgaben als Weisungsaufgabe von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wahrgenommen.
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