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Thema : EU-Direktzahlungen

EU-Direktzahlungen

Letzte Aktualisierung: 21.08.2023

Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber/innen landwirtschaftlicher Betriebe. Die Direktzahlung ist aufgeteilt in:

  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungs-Einkommensstützung
  • Junglandwirte-Einkommensstützung
  • Gekoppelte Einkommenstützung für Tierhaltung
  • Öko-Regelungen

Die Höhe der Zahlung bemisst sich nach der Zusammensetzung der beantragten und letztlich bewilligten Prämien. Direktzahlungen werden nur an „aktive Landwirte“ gewährt. Die Eigenschaft als „aktiver“ Landwirt liegt insbesondere vor, wenn ein Nachweis der Mitgliedschaft in der Unfallversicherung (SVLFG) oder der Nachweis durch die Beschäftigung einer zusätzlich sozialversicherten Arbeitskraft im landwirtschaftlichen Betrieb erbracht wird oder das Unternehmen unter die Geringfügigkeitsschwelle fällt (< 5.000 ).

Wie funktioniert das Sammelantragsverfahren?

Die Beantragung erfolgt im Online-Verfahren. Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus. Die Regelungen und Bearbeitungsinformationen stehen in den Erläuterungen und Hinweisen zum Sammelantrag, die hier zu finden sind.

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

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