Die Gedenkstätten-Politik des Landes Schleswig-Holstein orientiert sich an vier Grundlinien:
- Bildungs- und Erinnerungsarbeit braucht solide Finanzierung: Die Förderung der Gedenkstättenarbeit ist auf 435.000 Euro ab 2021 aufgestockt worden. Bereits geförderte Einrichtungen wie Ladelund, Husum-Schwesing und Kaltenkirchen wurden mithilfe des Landes baulich modernisiert oder erweitert, ebenso Ahrensbök, der Flandernbunker in Kiel und das Henri-Goldstein-Haus in Quickborn. Das Cap-Arcona-Gedenken in Neustadt in Holstein soll seiner nationalen und internationalen Bedeutung entsprechend mit Landes- und Bundesmitteln zeitgemäß präsentiert werden. Auch stehen für Förderung von Schülerfahrten jährlich 15.000 Euro zur Verfügung.
- Die praktische Bildungsarbeit an historischen Orten soll ausgeweitet und vertieft sowie zeitgemäß weiterentwickelt werden. Das heißt auch, dass die eng vernetzte Struktur von Gedenkstätten und Erinnerungsorten pädagogisch genutzt und verstärkt wird. Das bezieht auch die Schulen mit ein - und fließt ein in ein Konzept zum Thema „kulturelle Schule“.
Schulen und Gedenkstätten/Erinnerungsorte sollen intensiver zusammenarbeiten. Es sollten Brücken zwischen beiden gebaut werden. Dies sei umso wichtiger, da Kinder und Jugendliche zukünftig nicht mehr "das Privileg haben werden, Augenzeugen zu begegnen." - „Erziehung zu Gewissensbildung und Verantwortung“: Neben Ausstellungen, Gedenkveranstaltungen, Lesungen, Konzerten, Tagungen und Zeitzeugen-Interviews findet in den Gedenkstätten auch konkrete Zielgruppenarbeit mit Jugendlichen statt. Ein Beispiel: Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs am Kaltenkirchener Gymnasium haben ihre Eindrücke der dortigen KZ-Gedenkstätte im Projekt „Schüler führen Schüler“ an die Jahrgangsstufe 9 weitergeben.
- Erinnerungskultur kann nicht statisch sei: Neue Medien bieten ein neue Chancen der Vermittlung, der Aufklärung, des Erlebens. Diese sollen genutzt werden.
In Schleswig-Holstein gibt es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Initiativen im Bereich der Erinnerungsarbeit. Aus diesem Grund ist 2015 das "Landeskonzept zur Förderung und Weiterentwicklung von Erinnerungsarbeit an historischen Lernorten zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur in Schleswig-Holstein" entstanden. Es nimmt sowohl inhaltlich als auch strukturell auf die aktuellen Entwicklungen Bezug und soll die Gedenkstätten und Erinnerungsorte insgesamt zukunftsfähig machen. Dies Konzept soll weiterentwickelt und fortgeführt werden.