Die Archäologie interessiert sich ausschließlich für den Menschen und seine materiellen Hinterlassenschaften.
Letzte Aktualisierung: 01.10.2024
Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein
Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist als obere Denkmalschutzbehörde für den Schutz, die Pflege und die Erforschung des archäologischen Erbes zuständig.
Mit dem Begriff des archäologischen Erbes werden alle Sachquellen bezeichnet, über die mit archäologischen Methoden die ältere oder jüngere Vergangenheit des Menschen erforscht werden kann. Dieses umfasst beispielsweise neben Megalithgräbern, Ringwällen, Werkzeugen oder Waffen auch andere Zeugnisse wie etwa Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit oder pflanzliche und tierische Informationsträger wie Pollen oder Knochen.
Nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein ist das Archäologische Landesamt vor diesem Hintergrund zuständig für die archäologischen Kulturdenkmale, Grabungsschutzgebiete, archäologische Denkmalbereiche und archäologische Welterbestätten. Es erteilt Auskünfte, stellt Informationen aus seinen Quellenbeständen für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschung bereit, erstellt Zielplanungen, berät und unterstützt auch als Träger öffentlicher Belange in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege die Gemeinden, Kreise und andere Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Zu seiner Unterstützung bildet es ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Vertrauensleute für den Denkmalschutz fort und qualifiziert diese durch Schulung und Fortbildungsveranstaltungen.
Im Archäologischen Landesamt ist auch das Welterbe-Büro für das UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu/Danewerk verortet, welches vielfältige Aufgaben des Welterbe-Managements übernimmt. Das Archäologische Landesamt beteiligt sich zudem an der Durchführung länderübergreifender und europäischer Projekte soweit sie der Erhaltung und Inwertsetzung des archäologischen Erbes dienen.
Archäologische Kulturdenkmale
Die archäologischen Kulturdenkmale bilden einen wichtigen Aspekt des archäologischen Erbes ab. Sie werden in der Denkmalliste erfasst und veröffentlicht, um sie so langfristig als Qualitätsmerkmal unserer Kulturlandschaft zu erhalten. Sie sind häufig sehr gut erhalten und sind geeignete Ziele für Naherholung oder Kulturtourismus. Sie sollten, um einen Mehrwert zu erzeugen, durch Beschilderung oder Lehrpfade erschlossen oder wenigstens vom Wanderwegenetz aus erreichbar sein.
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