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Thema : Zukunft Niederungen

Zukunft Niederungen

Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100

Letzte Aktualisierung: 09.10.2025

Hintergrund

Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren wird vom Wasser geprägt. Die Küsten werden, wo es notwendig ist, durch Deiche vor Hochwasser und Sturmfluten geschützt. Gleichzeitig wird das Binnenland über ein dichtes Gewässernetz entwässert.

Ein Fünftel der Landesfläche liegt unter 2,5 Meter Normalhöhennull. Diese als „Niederungen“ bezeichneten Gebiete werden zu großen Teilen künstlich über Schöpfwerke und Siele entwässert. Dadurch können die Niederungen bewohnt und bewirtschaftet werden. Um dies zu gewährleisten, wird ein fachlich fundiertes Wassermanagement benötigt. Mit dieser Aufgabe sind die Wasser- und Bodenverbände betraut. Sie unterhalten das Gewässernetz unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte, um den Abfluss zu gewährleisten, und betreiben allein in den Niederungen mehr als 300 wasserwirtschaftliche Anlagen zur Be- und Entwässerung. Damit tragen die Wasser- und Bodenverbände wesentlich zur Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein bei.

Viele dieser Anlagen wurden während des Programms Nord in den 1950er bis 1970er Jahren geplant und errichtet und müssen inzwischen technisch angepasst werden. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an das Wassermanagement, insbesondere aufgrund des Klimawandels, grundlegend gewandelt. Das Wasser möglichst schnell aus den Niederungen heraus zu befördern, ist angesichts des Klimawandels häufig nicht mehr möglich. Denn auch für Trockenzeiten ist es sinnvoll, Niederschlagswasser zu in der Landschaft speichern und länger vorzuhalten. Die bisherigen Handlungsweisen der Wasserwirtschaft müssen überprüft und unter Berücksichtigung von Zielen wie der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 und einem verbesserten Biodiversitätsschutz angepasst werden. Zugleich ist aber auch die Nahrungsmittelproduktion und regionale Wertschöpfung als Lebensgrundlagen der in Niederungen lebenden sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund muss das Land Schleswig-Holstein die Entwicklung in seinen Niederungsgebieten zukunftssicher gestalten.

Niederungsstrategie

Das MEKUN hat daher federführend, zusammen mit dem Landwirtschafts- und unter Beteiligung des Innenministeriums, eine Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100 erarbeitet. Im Februar 2022 wurden bereits Eckpunkte dieser Strategie im Landtag vorgestellt.
 
Zu den langfristigen Zielen der Strategie gehören:

  • die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung und Nutzung der Niederungen,
  • die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Niederungen als Kulturlandschaft mit ihren Wertschöpfungspotenzialen,
  • Beiträge zur Erreichung der Ziele des Klima-, Gewässer- und Biodiversitätsschutzes.

Diese Ziele sollen durch eine entsprechende Weiterentwicklung und Anpassung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zu einem modernen Be- und Entwässerungssystem und durch finanzielle Sicherstellung des Betriebs und Erhalts der für die Zielsetzungen erforderlichen Anlagen erreicht werden. 

Mit der Niederungsstrategie wird ein generationsübergreifender Anpassungsprozess initiiert, in dem die eng miteinander verknüpften Handlungsfelder der Wasser- und Landwirtschaft, des Natur-, Gewässer- und Klimaschutzes sowie der Raumplanung und ländlichen Entwicklung zusammengeführt werden.
 
Der Entwurf der Strategie wurde regelmäßig mit einem Projektbeirat mit Mitgliedern unter anderem aus der verbandlichen Land- und Wasserwirtschaft, dem Naturschutz, der Wissenschaft, den Kommunen und der Raumplanung diskutiert. Die Anregungen und Stellungnahmen der Beiratsmitglieder wurden bei der Erarbeitung der Strategie berücksichtigt. Im Jahr 2023 wurde die Strategie auf zahlreichen Veranstaltungen vor Ort sowie auf vier großen Regionalkonferenzen vorgestellt und diskutiert. Im Dezember 2024 hat das Schleswig-Holsteinische Kabinett einen Handlungsplan zur Umsetzung der Niederungsstrategie beschlossen.

Um Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel und für den Klimaschutz zu fördern, wurde 2023 eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die sich insbesondere an die Wasser- und Bodenverbände, aber auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts, richtet.

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

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