Seit dem Jahr 2013 liegt eine abgestimmte Definition für die Erhebung der Migrationsgeschichte in der Schuleingangsuntersuchung vor, deren Einsatz von der Gesundheitsministerkonferenz empfohlen wird. Ein Kind hat demnach eine Migrationsgeschichte, wenn es selbst und mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren ist oder wenn beide Eltern nicht in Deutschland geboren sind oder beide Eltern eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Erhebung der Merkmale für diese Definition kann jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht in allen Ländern bei den Einschulungsuntersuchungen umgesetzt werden.
In Schleswig-Holstein wird davon abweichend eine Migrationsgeschichte des Kindes angenommen, wenn mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde.
In Schleswig-Holstein werden die Eltern gefragt, in welchem Land sie geboren wurden. Die Herkunftsländer werden in 11 Regionen eingeteilt. Eine familiäre Migrationsgeschichte (Migrationsgeschichte des Kindes) wird angenommen, wenn ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. Bei Nicht-Angabe des Herkunftslandes eines Elternteiles wird das Land des anderen Elternteiles zugrunde gelegt.
2021:
Die Ergebnisse zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 in Schleswig-Holstein lassen sich in diesem Berichtsjahr nicht darstellen.
Für bundesweit liegen ebenfalls keine Daten vor. Die Schwierigkeiten lagen einerseits darin, dass sich die Länder deutlich bezüglich des Zeitpunktes der Einschulungsuntersuchung voneinander unterscheiden. Andererseits wird bei den Einschulungsuntersuchungen nicht flächendeckend die Migrationsgeschichte abgefragt oder es wird keine Erhebung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 durchgeführt. Einige Länder gaben zudem die Corona-Pandemie als Begründung für fehlende Daten an, da die für die Schuleingangsuntersuchung zuständigen Gesundheitsämter Personal für die Pandemiebekämpfung abstellen mussten.