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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Einbürgerungsquote

Letzte Aktualisierung: 30.05.2024

Einbürgerungsquote der ausländischen Bevölkerung mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren nach Geschlecht in den Jahren 2019 und 2021 in Schleswig-Holstein und Deutschland

Kommentar

Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Kommentar

Eine Einbürgerung gilt als wichtiger Schritt im Integrationsprozess. Sie ermöglicht, vollumfänglich gleichberechtigt teilzuhaben und das gesellschaftliche und politische Leben mitzugestalten.

Die Einbürgerungen erreichten im Jahr 2019 den höchsten Stand seit dem Jahr 2007. Ein Hauptgrund dafür war ein besonders hoher Anstieg bei Britinnen und Briten. Aufgrund des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs kann die hohe Einbürgerungsquote allerdings als ein Sondereffekt betrachtet werden.

Der Zuzug von Geflüchteten ab dem Jahr 2015 hat in Schleswig-Holstein den Anteil der Bevölkerung mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erhöht. In Hinblick auf die hier ermittelte Einbürgerungsquote wird diese Gruppe jedoch noch nicht berücksichtigt, da sie zum Zeitpunkt der Datenerhebung die Aufenthaltsdauer für eine Anspruchseinbürgerung von mindestens 8 Jahren, noch nicht erfüllen.

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 30.05.2024

Einbürgerungen in Schleswig-Holstein

Die Einbürgerungsquote bezogen auf ausländische Personen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 8 Jahren belief sich im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein auf 3,2 Prozent. Sie war dabei bei Frauen (3 Prozent) etwas niedriger als bei Männern (3,5 Prozent). Im Zeitverlauf ist zwischen 2009 und 2017 eine rückläufige Entwicklung, danach aber eine kurzfristige Steigerung in 2019 (3,3 Prozent) zu erkennen, in 2021 sinkt die Quote dann wieder leicht auf 3,2 Prozent. Im Jahr 2005 wurden noch 5,0 Prozent aller Nichtdeutschen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren eingebürgert, 2011 waren es 3,2 Prozent und 2017 dann nur noch 2,7 Prozent. In den betreffenden Jahren lag die Einbürgerungsquote der Ausländerinnen jeweils etwas über der der Ausländer. In 2021 hat sich dieses Verhältnis umgekehrt.

Einbürgerungen deutschlandweit

Im Bundesgebiet war die Einbürgerungsquote etwas geringer als in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2021 erhielten deutschlandweit 2,3 Prozent der ausländischen Personen mit einer mindestens achtjährigen Aufenthaltsdauer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei gab es keine Unterschiede zwischen der weiblichen und männlichen Bevölkerung (beide Einbürgerungsquoten 2,3 Prozent).

Deutschlandweit zeigt sich zunächst ein Rückgang, allerdings nicht so stark wie in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2005 betrug die Quote 2,6 Prozent. Bis 2011 verminderte sich die Quote auf 2,1 Prozent und blieb danach praktisch unverändert. Zwischen 2017 und 2019 stieg die Quote dann leicht auf 2,4 Prozent und sank in 2021 wieder auf 2,3 Prozent ab.

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Definition

Quotient aus der Anzahl der Einbürgerungen und der Zahl der ausländischen Personen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren insgesamt und differenziert nach Geschlecht.

Empirische Relevanz

Einbürgerung kann als Ausdruck gelingender Integration angesehen werden. Nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.

Datenquelle

Einbürgerungsstatistik und Ausländerzentralregister (AZR), Auswertung durch das Statistische Bundesamt

Bewertung der Kennzahlen

Der Indikator gibt Hinweise darauf, wie hoch die Bereitschaft zur Integration ist. Eine steigende Einbürgerungsquote deutet auf eine verstärkte Bereitschaft hin, staatsbürgerliche Rechte wahrzunehmen und Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen.

Methodische Besonderheiten

Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote I ist zu beachten, dass in ihre Berechnung die ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer ab acht Jahren einbezogen werden, unabhängig davon, ob sie alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Eine Aufenthaltsdauer ab acht Jahren ist gemäß Staatsangehörigkeitsrecht noch bis zum 26.06.2024 in der Regel für eine Einbürgerung notwendig, wobei diese Frist unter bestimmten Umständen verkürzt werden kann. Ab dem 27.06.2024 tritt das modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, welches nur noch eine fünfjährige Aufenthaltsdauer fordert.

Die Anzahl der Einbürgerungen ist auf die Zahl der ausländischen Personen des Vorjahres bezogen.

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