Aufenthaltsstatus
Von den 286.115 ausländischen Personen, die Ende 2021 in Schleswig-Holstein wohnten, besaßen 53 Prozent ein langfristiges Aufenthaltsrecht. 47 Prozent hatten kein langfristiges Aufenthaltsrecht, verfügten beispielsweise über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.
Zwischen 2011 und 2021 ist die ausländische Bevölkerung deutlich um 151.065 Personen (111,9 Prozent) gestiegen.
Hinsichtlich des Aufenthaltsstatus zeigt sich eine Verschiebung hin zur Gruppe der Personen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht. Die Zahl dieser ausländischen Personen wuchs zwischen 2011 und 2021 um 202 Prozent, während bei ausländischen Personen mit langfristigem Aufenthaltsrecht in diesem Zeitraum nur eine Erhöhung um 49,3 Prozent zu beobachten war.
Folglich verringerte sich der Anteil der Personen mit langfristigem Aufenthaltsrecht von 75,2 Prozent im Jahr 2011 bis 2021 auf 53 Prozent. Demgegenüber vergrößerte sich der Anteil derjenigen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht von 24,8 Prozent (2011) auf 47 Prozent (2021).
In Deutschland verfügten Ende 2021 62,8 Prozent der gut 11,8 Millionen ausländische Personen über ein langfristiges Aufenthaltsrecht. 2011 belief sich die Quote noch auf 78,1 Prozent und 2013 sogar auf 78,6 Prozent. Danach ging sie deutlich zurück.
Im Vergleich zu Schleswig-Holstein waren ausländische Staatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet stärker vertreten. Dabei nahm der Abstand im Zeitverlauf sogar zu. Ende 2011 lag die Quote bundesweit um 2,9 Prozentpunkte über dem schleswig-holsteinischen Wert, Ende 2021 betrug der Abstand 9,8 Prozentpunkte.
Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer
In Schleswig-Holstein hatte 2021 der größte Teil der ausländischen Bevölkerung mit langfristigem Aufenthaltsrecht eine EU-Staatsangehörigkeit (66,9 Prozent). Auf Angehörige von EWR-Staaten sowie der Schweiz und der Türkei entfielen 14,6 Prozent, auf solche aus Drittstaaten 18,5 Prozent. Im Jahr 2011 stellten Bürgerinnen und Bürger aus der EU 47,9 Prozent aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner mit langfristigem Aufenthaltsrecht. Der Anteil der Personen aus den EWR-Staaten der Schweiz und der Türkei war 2011 mit 29,5 Prozent noch deutlich höher als 2021.
Die ausländischen Personen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht waren 2021 in Schleswig-Holstein überwiegend (zu 91,7 Prozent) Staatsangehörige von Drittstaaten. Von diesen Drittstaatler:innen (123.327 Personen) hielten sich gut die Hälfte (45,1 Prozent) noch keine fünf Jahre in Deutschland auf. Weitere 46 Prozent lebten fünf bis unter zehn Jahre im Bundesgebiet und 8,7 Prozent hatten mindestens zehn Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt. Seit 2011 war der Anteil der Personen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer von unter fünf Jahren an den Drittstaatlern ohne langfristiges Aufenthaltsrecht kontinuierlich gestiegen, und zwar von 48,1 Prozent (2011) auf 82,6 Prozent im Jahr 2017. Danach ging er allerdings auf 45,1 Prozent zurück.
Auch auf Bundesebene dominierten 2021 unter den ausländischen Personen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht diejenigen aus Drittstaaten. Sie stellten 88,3 Prozent, das entsprach gut 3,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Deutschlandweit hatten in dieser Gruppe Personen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer von weniger als fünf Jahren einen Anteil von 50,2 Prozent. 2011 lag die Quote bei 47,8 Prozent, auch im Bundesgebiet war damit eine Zunahme zu verzeichnen, wobei diese im Jahr 2019 noch deutlich höher ausgefallen war (73,2 Prozent).
Im Vergleich zu Schleswig-Holstein waren Personen mit kurzem Aufenthalt (bis unter fünf Jahren) in der gesamten Republik bis 2019 etwas schwächer unter den Drittstaatlern ohne langfristiges Aufenthaltsrecht vertreten. 2019 betrug der Rückstand 3,4 Prozentpunkte. Dieser hatte sich erst im Zeitverlauf aufgebaut, denn 2011 gab es praktisch noch keine Abweichungen zwischen Deutschland und Schleswig-Holstein. 2021 waren Personen dieser Gruppe im Bundesgebiet dann stärker vertreten, mit 5,1 Prozent mehr als in Schleswig-Holstein.
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