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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Einbürgerungsquote

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Einbürgerungsquote der ausländischen Bevölkerung mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren nach Geschlecht in den Jahren 2017 und 2019 in Schleswig-Holstein und Deutschland

Kommentar

Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Kommentar

Eine Einbürgerung gilt als wichtiger Schritt im Integrationsprozess. Sie ermöglicht, vollumfänglich gleichberechtigt teilzuhaben und das gesellschaftliche und politische Leben mitzugestalten.

Die Einbürgerungen erreichten im Jahr 2019 den höchsten Stand seit dem Jahr 2007. Ein Hauptgrund dafür war ein besonders hoher Anstieg bei Britinnen und Briten. Aufgrund des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs kann die hohe Einbürgerungsquote allerdings als ein Sondereffekt betrachtet werden.

Der Zuzug von Geflüchteten ab dem Jahr 2015 hat in Schleswig-Holstein den Anteil der Bevölkerung mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erhöht. In Hinblick auf die hier ermittelte Einbürgerungsquote wird diese Gruppe jedoch noch nicht berücksichtigt, da sie zum Zeitpunkt der Datenerhebung die Aufenthaltsdauer für eine Anspruchseinbürgerung von mindestens 8 Jahren, noch nicht erfüllen.

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 08.11.2021

Einbürgerungen in Schleswig-Holstein

Die Einbürgerungsquote bezogen auf Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 8 Jahren belief sich im Jahr 2019 in Schleswig-Holstein auf 3,3 Prozent. Sie war dabei bei Frauen (3,5 Prozent) etwas höher als bei Männern (3,2 Prozent). Im Zeitverlauf ist zwischen 2005 und 2017 eine rückläufige Entwicklung, danach aber eine Steigerung zu erkennen. Im Jahr 2005 wurden noch 5,0 Prozent aller Nichtdeutschen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren eingebürgert, 2011 waren es 3,2 Prozent und 2017 dann nur noch 2,7 Prozent. Danach deutet sich eine Trendwende an, denn die Einbürgerungsquote stieg bis 2019 auf 3,3 Prozent. In den betreffenden Jahren lag die Einbürgerungsquote der Ausländerinnen jeweils etwas über der der Ausländer.

Einbürgerungen deutschlandweit

Im Bundesgebiet war die Einbürgerungsquote etwas geringer als in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2019 erhielten deutschlandweit 2,4 Prozent der ausländischen Bevölkerung mit einer mindestens achtjährigen Aufenthaltsdauer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei gab es Unterschiede zwischen der weiblichen (Einbürgerungsquote 2,6 Prozent) und männlichen Bevölkerung (2,3 Prozent).

Deutschlandweit zeigt sich zunächst ein Rückgang, allerdings nicht so stark wie in Schleswig-Holstein. Im Jahr 2005 betrug die Quote 2,6 Prozent. Bis 2011 verminderte sich die Quote auf 2,1 Prozent und blieb danach praktisch unverändert. Zwischen 2017 und 2019 stieg die Quote dann leicht auf 2,4 Prozent.

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Definition

Quotient aus der Anzahl der Einbürgerungen und der Zahl der Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren insgesamt und differenziert nach Geschlecht.

Empirische Relevanz

Einbürgerung ist Ausdruck gelingender Integration. Nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.

Datenquelle

Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Einbürgerungsstatistik und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister (AZR)

Bewertung der Kennzahl

Indikator, der darauf hinweist, wie hoch die Bereitschaft zur rechtlichen Integration ist. Eine steigende Einbürgerungsquote deutet auf eine verstärkte Bereitschaft hin, staatsbürgerliche Rechte wahrzunehmen und Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen.

Methodische Besonderheiten

Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote ist zu beachten, dass in ihre Berechnung alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren einbezogen werden, unabhängig davon, ob sie alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Eine Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren ist gemäß Staatsangehörigkeitsrecht in der Regel für eine Einbürgerung notwendig, wobei diese Frist unter bestimmten Umständen verkürzt werden kann. Die Anzahl der Einbürgerungen ist auf die Zahl der Ausländerinnen und Ausländern des Vorjahres bezogen.

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