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Thema : Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Abgeordnete in Landesparlamenten

Letzte Aktualisierung: 22.10.2019

Ergebnis

Letzte Aktualisierung: 10.10.2019

Der Indikator zeigt den Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund an allen Abgeordneten im Landesparlament.

Im Beobachtungszeitraum des mittlerweile abgeschlossenen Forschungsprojektes (siehe Datenquelle) war von 2009 bis 2015 durchgängig eine einzige Person als Abgeordnete/Abgeordneter in Schleswig-Holstein tätig (2005 keine Person), die einen Migrationshintergrund aufwies. Das war in den Jahren 2009 und 2011 bei insgesamt 95 Abgeordneten in Schleswig-Holstein ein Anteil von 1,1 %, in den Jahren 2013 und 2015 bei insgesamt 69 Abgeordneten ein Anteil von 1,4 %.

Deutschlandweit ist im Gegensatz dazu ein stetig ansteigender Anteil von Abgeordneten mit Migrationshintergrund zu verzeichnen. Lag der Anteil im Jahr 2005 mit insgesamt 1.840 Abgeordneten und darunter 26 mit Migrationshintergrund noch bei 1,4 %, stieg er 2009 mit insgesamt 1.858 Abgeordneten und darunter 38 mit Migrationshintergrund bereits auf 2,0 %. 2011 lag der Wert dann bei 3,4 % (63 der 1.865 Abgeordneten wiesen einen Migrationshintergrund auf), 2013 stieg der Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund auf 3,7 % (70 von insgesamt 1.868), und im letzten Jahr des Forschungsprojektes wies der Anteil einen Höchststand von 4,5 % auf (83 von insgesamt 1.857).

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Definition

Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund an allen Abgeordneten im Landesparlament.

Empirische Relevanz

Der Indikator zeigt einerseits, inwieweit es politisch Aktiven mit Migrationshintergrund möglich ist, innerhalb des Landesparlaments politisch zu partizipieren und die deutsche Bevölkerung unmittelbar zu repräsentieren. Andererseits ist er ein Indikator der (summarischen) Öffnung der im Landesparlament vertretenen Partien für Kandidatinnen und Kandidaten mit Migrationshintergrund.

Bewertung des Indikators

Der Indikator gibt Auskunft über den Grad der Durchlässigkeit des politischen Systems für Menschen mit Migrationshintergrund. Er ist eine Maßzahl deskriptiver Repräsentation für die Kerninstitutionen der Repräsentativen Demokratie. Andere Institutionen werden nicht abgebildet und auch über substantielle Repräsentation gruppenspezifischer Interessen kann mit dem Indikator keine unmittelbare Aussage getroffen werden.

Datenquelle

Datensammlung im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten und mittlerweile abgeschlossenen Forschungsprojektes „Migranten als politische Akteure“ (2006-2015) am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung. Aufgrund des Abschlusses des Forschungsprojektes liegen keine aktuelleren als die des Berichtsjahres 2015 vor.

Methodische Besonderheiten

Ein Migrationshintergrund von Abgeordneten liegt dann vor, wenn die/der Abgeordnete selbst oder ein Elternteil außerhalb von Deutschland (Gebietsstand zum Zeitpunkt der Geburt: BRD; DDR, Deutsches Reich) geboren wurde und qua Geburt ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft erwarb. Zur Identifikation der ersten Generation wurde auf der Grundlage der Parlamentshandbücher und von Angaben im Internet (privat, Parlament, Partei, Fraktion) der Geburtsort festgestellt und unmittelbar nachgefragt, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Darüber hinaus wurde auch bei Abgeordneten, deren Namen Biografie oder Aussehen Anlass zur Vermutung gaben, dass ein Migrationshintergrund (1. oder 2. Generation) vorliegen könnte, direkt nach dem Migrationshintergrund gefragt. Schließlich wurden 2005 bis 2014 sämtliche Landtagsfraktionen angeschrieben, die Namen ihrer Abgeordneten mit Migrationshintergrund zu benennen. Dieser Bitte kamen nahezu alle Fraktionen nach. Die Daten spiegeln den Stand zum Ende des jeweiligen Berichtsjahres wider.

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