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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Finanzrechnung >> Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen aus der Anlage liquider Mittel

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

6.2. Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen aus der Anlage liquider Mittel (Kto. 695)

Grundsätzliches

Dieses Konto gehört zur Kontengruppe 69 – Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten. Ihm steht kein entsprechendes Ertragskonto gegenüber, da Darlehensgewährungen und Rückflüsse (Tilgungen) nicht über die Ergebnisrechnung abgewickelt werden. Es wird neben der Finanzrechnung lediglich die Bilanz angesprochen.

Darlehensgewährung und ihre (Teil-)Rückzahlung verändern lediglich die liquiden Mittel und haben auf die Ergebnisrechnung keinen Einfluss.

Lediglich die hier nicht darzustellende Wertveränderung wird über die Ergebnisrechnung abgewickelt, weil es gerade nicht zu Rückflüssen kommt.

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