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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Einzahlungen aus Rückflüssen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

3.6. Einzahlungen aus Rückflüssen (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter, Kto. 686)

Grundsätzliches

Werden gewährte Ausleihungen (siehe 1.3.4. Ausleihungen) zurückgezahlt, erfolgt hier die Einzahlungsbuchung. Des Weiteren werden hier Einzahlungen, die die Darlehensforderungen vermindern, und Einzahlungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw. gebucht, sofern sie investiv sind; ertragswirksame Einzahlungen werden unter 6563 gebucht (nicht wie im Kontenrahmen angegeben unter 6533). Es handelt sich um investive Einzahlungen, sodass kein korrespondierendes Ertragskonto existiert.

Unterkonten

Ziffer
0 Bund ---
1 Land Laufzeit (bis 1 Jahr)
2 Gemeinden und Gemeindeverbände Laufzeit (1 - 5 Jahre)
3 Zweckverbände und dgl. Laufzeit (mehr als 5 Jahre)
4 Gesetzliche Sozialversicherungen ---
5 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen ---
6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen ---
7 Kreditinstitute ---
8 Sonstiger inländischer Bereich ---
9 Sonstiger ausländischer Bereich ---

FAQ

Rechtliches - Informationen

(juris)

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