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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Mieten und Pachten

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Mieten und Pachten (Kto. 723)

Auszahlungen für Miete, Pacht oder Leasing für Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, EDV-Anlagen usw. Hierzu zählen auch Erbbauzinsen. Leasingauszahlungen nur, sofern der Leasinggegenstand nicht ins wirtschaftliche Eigentum der Kommune übergeht. Wirtschaftliches Eigentum bereits während der Leasingdauer liegt in der Regel vor, wenn im Leasingvertrag vereinbart wurde, dass der Gegenstand nach Ablauf des Vertrages vom Leasingnehmer übernommen wird (sogenannte Financial Lease).

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