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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Kto. 722)

Hierunter fallen alle Auszahlungen für Erhaltungsmaßnahmen, die in der Regel durch die gewöhnliche Nutzung veranlasst werden und dazu dienen, den Vermögensgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Beispielhaft sind Reparaturen und Wartungsarbeiten zu nennen. Abzugrenzen sind die Unterhaltungsauszahlungen von aktivierungspflichtigen Herstellungskosten. (siehe hierzu FAQ 1.84.)

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