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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

1.8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen (Kto. 66)

Grundsätzliches

Das Konto 66 wird insbesondere für Zinseinzahlungen aufgrund von Darlehen bzw. Geldanlagen sowie Dividendeneinzahlungen oder Einzahlungen infolge von Ausschüttungen Beteiligungen/Wertpapieren verwendet.

Das Konto 66 beinhaltet hingegen unter anderem nicht die Einzahlungen aufgrund von Erbbauzinsen und von Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen, die in den Konten 6411 bzw. 6562 auszuweisen sind.

Unterkonten
661 Zinseinzahlungen
665 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
669 Sonstige Finanzeinzahlungen

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