1.4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Kto. 63)
Grundsätzliches
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, Amtshandlungen und öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen erhoben werden. Ebenso fallen hierunter die zweckgebundenen Abgaben und Beiträge für kommunale Leistungen, wie z. B. die Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung usw. In Abgrenzung zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten (), bei denen ein privatrechtliches Rechtsgeschäft im Hintergrund steht, zählen die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zu den Kommunalabgaben. (siehe auch die korrespondierende Ergebnisrechnungsposition 1.4)
Unterkonten
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