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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Zweckgebundene Abgaben

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Zweckgebundene Abgaben (Kto. 636)

Zweckgebundene Abgaben werden erhoben zur Deckung bestimmter Ausgaben wie z. B. Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Beiträge zur Finanzierung öffentlicher Anlagen usw. (Hierunter sind allerdings keine investiven, nach KAG erhobenen Beiträge im abgabenrechtlichen Sinne zu verstehen!) Es muss stets eine Zweckbindung vorhanden sein. Hierunter fallen gem. § 10 KAG erhobene Abgaben.

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