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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Verwaltungsgebühren

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Verwaltungsgebühren (Kto. 631)

Unter die Verwaltungsgebühren fallen Entgelte, die erhoben werden für Verwaltungsleistungen im engeren Sinne (Amtshandlungen), wie z. B. Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises, die Erteilung einer Baugenehmigung. Ihr steht eine konkrete Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit der öffentlichen Verwaltung gegenüber. Hierunter fallen die nach § 5 KAG erhobenen Gebühren.

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