3.3 Umbuchung negativer Girokontenbestand als Verbindlichkeit
Frage: Das Amt ist mit dem Haushaltsjahr 2010 auf die Doppik umgestiegen. Bei der Finanzrechnung 2011 (Anlage 20 zu § 46 GemHVO-Doppik) komme ich beim Abgleich zu folgendem Problem:
1) In Zeile 46 werden die Liquiden Mittel dargestellt, welche mit dem Tagesabschluss sowie den Liquiden Mitteln der Bilanz übereinstimmen müssen. Diese Liquiden Mittel setzen sich aus dem Anfangsbestand an Finanzmitteln (Zeile 45) sowie der Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeile 44) zusammen. Der Anfangsbestand ergibt sich aus der Kontengruppe 18 sowie die Veränderung aus den Ein- und Auszahlungen des laufenden Jahres.
Im Muster zur Finanzrechnung werden jedoch nicht die Ein- und Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln (Kontenarten 672 und 772) dargestellt und fließen demnach nicht in die Finanzrechnung ein, obwohl im nachrichtlichen Teil die fremden Finanzmittel als "Nachrichtlich davon" dargestellt werden.
2) Weiterhin werden in den Liquiden Mitteln nicht die Umgliederungen berücksichtigt. Die Gemeinde xxx schließt bei einem Girokonto mit einem Minus ab, so dass dieser negative Betrag durch eine Umgliederungsbuchung als Verbindlichkeit ausgewiesen wird. Diese Umgliederung wird nach dem amtlichen Muster nicht abgebildet, so dass es beim Vergleich der Liquiden Mittel 2011 (ohne Umgliederung lt. Muster) mit dem Anfangsbestand an Finanzmitteln 2012 (mit Umgliederung, da die Summe der Kontengruppe 18 zu wählen ist bzw. die Bilanzpositionssumme) zu Unstimmigkeiten kommt. Wie ist in diesen Fällen zu verfahren?
Die Fragestellung zu 1) wurde in einer gesonderten FAQ (3.4) beantwortet. Die Ein- und Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln sind neben dem nachrichtlichen Ausweis auch innerhalb der Finanzrechnung zu berücksichtigen.
Zu 2) Entsteht durch Auszahlungen ein Negativbestand auf einem Girokonto, handelt es sich hierbei um die Aufnahme eines Kassenkredites. Die beschriebene Umgliederung des negativen Bankkontos unter die Verbindlichkeiten (aus Kassenkrediten, Kontenart 331) bildet diese Kassenkreditaufnahme buchungstechnisch ab.
Faktisch wird buchmäßig nach erfasst, dass die kontoführende Bank der Gemeinde einen Kassenkredit gewährt. Daher geht die beschriebene Umgliederung mit einer Einzahlung in Höhe des Negativbestandes einher, die über die die Kontenart 693 "Aufnahme von Kassenkrediten" zu buchen ist. Diese Kontenart wird als Einzahlung in der Finanzrechnung (Zeile 39) berücksichtigt und erhöht den Endbestand an Liquiden Mitteln, so dass diese mit dem bilanziellen Bestand übereinstimmen.