3.2 Aktivierte Eigenleistungen
Frage: Im Zusammenhang mit der Planung und Buchung Aktivierter Eigenleistungen besteht hier Unsicherheit hinsichtlich der Fragen,
- wie und an welcher Stelle Aktivierte Eigenleistungen in der Finanzplanung zu berücksichtigen sind,
- wie sich Aktivierte Eigenleistungen auf die Höhe der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auswirken.
Insbesondere deshalb, weil im Kontenrahmen ein Finanzkonto (Einzahlungskonto) für die Aktivierten Eigenleistungen nicht vorgesehen ist, werden hier 2 Varianten diskutiert, die mit Blick auf die Kreditaufnahme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Folgendes Beispiel soll die Problematik verdeutlichen:
Maßnahme:
Neubau eines Gebäudes zu 100.000 € Gesamtinvestitionskosten. Davon fremdbezogene Lieferungen und Leistungen in Höhe von 90.000 € und eigene Planungs- und Bauleitungskosten in Höhe von 10.000 €.
Lösungsvariante 1:
- In der Ergebnisrechnung werden die eigenen Personalaufwendungen in Höhe von 10.000 € durch die Buchung der Aktivierten Eigenleistungen (=Ertrag) neutralisiert und verbessern somit dort das Ergebnis entsprechend.
- Das Ertragskonto "aktivierte Eigenleistungen" wird ohne dass die Finanzrechnung angesprochen wird - als Gegenkonto für die Bilanzbuchung (Aktivierung) genutzt.
- Im Finanzplan wird die Investitionsmaßnahme nur in Höhe der fremdbezogenen Lieferungen und Leistungen im Finanzplan (90.000 €) abgebildet.
- Die Pos. 31, "Auszahlungen für Baumaßnahmen", der "Saldo aus Investitionstätigkeit" (Pos. 35) und in der Folge die "Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen" (Pos. 37) erhöhen sich entsprechend ebenfalls um 90.000 €.
Lösungsvariante 2:
- In der Ergebnisrechnung werden die eigenen Personalaufwendungen in Höhe von 10.000 € durch die Buchung der Aktivierten Eigenleistungen (=Ertrag) neutralisiert und verbessern somit dort das Ergebnis entsprechend (wie Lösungsvariante 1).
- In der Finanzrechnung ist die Investitionsmaßnahme in voller Höhe (100.000 €) in der Position 31 "Auszahlungen für Baumaßnahmen", zu veranschlagen und zu buchen.
- Der "Saldo aus Investitionstätigkeit" (Pos. 35) und in der Folge die "Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen" (Pos. 37) erhöhen sich entsprechend ebenfalls um 100.000 €.
- Um zu vermeiden, dass die Finanzrechnung durch die Eigenleistungen über die Pos. 11 "Personalauszahlungen" und 31 "Auszahlungen für Baumaßnahmen", zweimal belastet und damit der Finanzmittelbestand zu gering ausgewiesen wird, werden zur Neutralisierung die Aktivierten Eigenleistungen auch in der Finanzrechnung als Einzahlung berücksichtigt.
Wir bitten um Prüfung des Sachverhaltes und Mitteilung, welche Vorgehensweise zu wählen ist. Im Falle der Lösungsvariante 2 bitten wir außerdem um Mitteilung, welcher Kontengruppe ein Einzahlungskonto "Aktivierte Eigenleistungen" zuzuordnen wäre.
Aktivierte Eigenleistungen werden als zusätzliche Ertragsposition aufgenommen, um eine Doppelbelastung in der Ergebnisrechnung zu vermeiden. Diese entstünde sonst innerhalb der Nutzungsdauer durch die Abschreibungen auch auf den Teil der selbst erbrachten Leistung, der jedoch schon z. B. in den Personalaufwendungen enthalten ist. Hiervon unberührt bleibt die Darstellung in der Finanzplanung und –rechnung. Es ist systemimmanent, in der Doppik zwischen Auszahlung und Aufwand zu unterscheiden. Die skizzierte Variante 1 ist als Lösungsansatz zu wählen. Ziel der Finanzplanung und –rechnung ist die Darstellung der Liquiditätsbewegungen. Sollte aus Gründen der Transparenz eine zusätzliche Erläuterung dieses Sachverhalts gewollt sein, bietet sich hierfür beim Jahresabschluss der Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik) an. Bei der Haushaltsplanung sollte in den Erläuterungen das gesamte Investitionsvolumen (inkl. der Eigenleistungen) dargestellt werden.