045 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Falls keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelbar sind, können Ersatzwerte aus der Herstellung vergleichbarer Straßen unter der Beachtung eines Anpassungsbedarfs an die Besonderheiten der zu bewertenden Straße herangezogen werden. Dabei sind Klassifizierungen nach der baulichen Eignung sowie eine qualitative Zustandsbewertung vorzunehmen, die zu Abschlägen führen können. Eine detaillierte Ersatzwertermittlung enthalten die unten angegebenen Anlagen.
Wird eine Ersatzbewertung nach der oben genannten technischen Methode vorgenommen, ist unbedingt bei der Festlegung der Restnutzungsdauer die Einhaltung der Vorgaben aus den §§ 43 und 55 (2) GemHVO-Doppik zu beachten. Auf gar keinen Fall darf eine bei der Ersatzbewertung erfolgte gute Zustandsbewertung dazu führen, dass die gesetzlich vorgegebene Nutzungsdauer überschritten wird.