2.5. Transferaufwendungen (Kto. 53)
Grundsätzliches
Zu den Transferleistungen gehören alle Leistungen der Kommune an Dritte, die ohne eine konkrete Gegenleistung erbracht werden. Die Leistungen sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht auf einen konkreten Leistungsaustausch ausgerichtet sind.
Hierzu zählen insbesondere folgende Leistungen entsprechend der Kontengruppe 53:
- Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (u. a. für Schule, KiTa sowie Umlagen an Zweckverbände)
- Schuldendiensthilfen
- Sozialtransferaufwendungen (u. a. Leistungen nach SGB II, VIII und XII, Asylbewerberleistungsgesetz und KJHG)
- Steuerbeteiligungen (u. a. Gewerbesteuerumlage)
- Allgemeine Zuweisungen
- Allgemeine Umlagen (u. a. Amts- und Kreisumlage)
- Sonstige Transferaufwendungen
Unterkonten
531 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (u. a. für Schule, KiTa sowie Umlagen an Zweckverbände) |
532 |
Schuldendiensthilfen |
533 |
Sozialtransferaufwendungen (u. a. Leistungen nach SGB II, VIII und XII, Asylbewerberleistungsgesetz und KJHG) |
534 |
Steuerbeteiligungen (u. a. Gewerbesteuerumlage) |
535 |
Allgemeine Zuweisungen |
537 |
Allgemeine Umlagen (u. a. Amts- und Kreisumlage) |
539 |
Sonstige Transferaufwendungen |
Buchungssätze
531x Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
an
3611 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
FAQ
Rechtliches - Informationen
(juris)
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