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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Ergebnisrechnung >> Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (Kto. 571)

In der Kontenart 571 wird der Werteverzehr bzw. –verlust der Anlagegüter, die in der Kontenklasse 0 bilanziert werden, abgeschrieben.

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