Mieten und Pachten (Kto. 523)
Aufwendungen für Miete, Pacht oder Leasing für Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, EDV-Anlagen usw. Hierzu zählen auch Erbbauzinsen. Leasingaufwendungen zählen nur, sofern der Leasinggegenstand nicht ins wirtschaftliche Eigentum der Kommune übergeht. Wirtschaftliches Eigentum bereits während der Leasingdauer liegt in der Regel vor, wenn im Leasingvertrag vereinbart wurde, dass der Gegenstand nach Ablauf des Vertrages vom Leasingnehmer übernommen wird (sogenanntes Financial Lease).
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