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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Ergebnisrechnung >> Versorgungsaufwendungen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

2.2. Versorgungsaufwendungen (Kto. 51)

Grundsätzliches

Versorgungsaufwendungen zeichnen sich im Gegensatz zu Personalaufwendungen dadurch aus, dass es sich hierbei um Aufwendungen für den Personenkreis handelt, der sich bereits im Ruhestand (z. B. Pensionäre) befindet und ggf. für die Hinterbliebenen. Hierzu zählen hauptsächlich die Versorgungsbezüge und die Beihilfen an Versorgungsempfänger.

Unterkonten

511 Versorgungsaufwendungen
513 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
514 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger
515 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
516 Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger

Buchungssätze

513x Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (bspw. Nachversicherung)
an
3791 Sonstige Verbindlichkeiten

Rechtliches - Informationen

(juris)

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